Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heiko Büthe
Hespe
Vorstand
Frank Peithmann
Bückeburg
Vorstand
Stephanie Kreißig
Kalletal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.09.1972 zuletzt geändert am 03.05.1978
Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2005 hat die Änderung und vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinszweck- Aus- und Fortbildung nur noch nach den Richtlinien des VDST, nicht mehr des CMAS), § 10 (Pflichten der Mitglieder - Voraussetzung für Teilnahme am Tauchtraining ist nur noch eine gültige TTU), § 11 (Beiträge und Gebühren - keine Aufnahmegebühr und keine gesonderte Gebühr für Teilnahme am Tauchkurs mehr), § 14 (Vereinsorgane - nunmehr geschäftsführender Vorstand statt Vorstand u. a.), § 15 (jetzt geschäftsführender Vorstand - Vertretung jetzt durch 1. und 2. Vorsitzenden sowie Kassenwart u. a.), § 16 (Gesamtvorstand - Wegfall von Gerätewart und Pressewart, Beschlussfassung des Gesamtvorstandes mit einfacher Mehrheit u. a.), § 17 (Mitgliederversammlung - Bekanntgabe auch per E-Mail u. a.), § 19 (Beschlussfähigkeit - 1. und 2. Vorsitzende statt Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende), § 27 (Auflösung des Vereins - formale Änderung) und § 28 (Inkrafttreten - formale Änderung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinszweck und Gemeinnützigkeit - Ablehnung jeder Form von Gewalt mit Hinweis auf Schutzkonzept des Vereins), § 15 (Der Geschäftsführende Vorstand - Wahl der Vorstandsmitglied für jeweils zwei Jahre; zeitversetzte Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden jeweils im Rahmen der jährlichen Jahreshauptversammlung), § 16 (Gesamtvorstand - persönliche oder digitale Teilnahme anstelle bisheriger Anwesenheit), § 26 (Sportunfälle - Anzeigepflicht klarstellenderweise, wenn diese im Rahmen der Vereinsaktivitäten passieren) und § 28 (Inkrafttreten der Satzung) sowie geschlechterneutrale Formulierungen bei den Funktionen im Verein (u. a. auch § 17) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.12.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.05.2004.