Handel mit Waren aller Art, soweit nicht genehmigungspflichtig, insbesondere mit Bekleidungen (wie z.B. Brautkleider, Abendkleider, Handschuhe, Kopfbedeckungen), Schuh-, Schmuck- und Juwelierwaren sowie Design, Programmierung und Betrieb von Homepages und Internetseiten für Dritte und für eigene Zwecke.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Raluca Czmok
Kaarst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Alexander Björn Czmok
Kaarst
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25. Februar 2015
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Czmok, Alexander Björn, Kaarst, *XX.XX.XXXX unter der Firma Taubenweiß Inh. Alexander Czmok e.K. in Kaarst (Amtsgericht Neuss HRA 7393) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25. Februar 2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31. März 2015 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.