Handelsregister · VR 1961

Chronologischer Auszug

TATSU-RYU-BUSHIDO Limburgerhof e.V · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sport - Club Limburgerhof

b)
Limburgerhof
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Schatzmeister:
Michalski, Gertrud, kfm. Angestellte, Ludwigshafen/Rhein
Vorsitzender:
Wiederanders, Christian, Limburgerhof, *XX.XX.XXXX
Stv. Vorsitzender:
Rebhan, Dirk, Ludwigshafen/Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 17.03.1991
a)
20.02.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.01.1992

Satzung Bl. 7-14

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1961 LU
getreten.
Freigegeben am 20.02.2006.
2a)
TATSU-RYU-BUSHIDO Limburgerhof e.V
a)
Der Vorstand besteht aus ein bis drei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Rebhan, Dirk, Ludwigshafen/Rhein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Michalski, Gertrud, kfm. Angestellte, Ludwigshafen/Rhein
Gewählt als
Vorstand:
Birkle, Fabian, Harthausen, *XX.XX.XXXX
Amtsbezeichnung infolge Satzungsänderung geändert,
nun:
Vorstand:
Wiederanders, Christian, Limburgerhof, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Änderung des Namens des Vereins und der allgemeinen Vertretungsregelung
beschlossen.
a)
30.03.2017
Kranz

b)
Fall 2
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2018 hat die Änderung der Satzung in

§ 5 (Beendigung der Mitgliedschaft),
§ 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder),
§ 7 (Mitgliedsbeiträge),
§ 9 (Einberufung der Mitgliederversammlung),
§ 10 (Mitgliederversammlung),
§ 11 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung),
§ 12 (Der Vorstand),
§ 14 (Die Zuständigkeit des Vorstandes),
§ 23 (Wirtschafts- und Kassenprüfung),
§ 25 (Datenschutz im Verein) -neu-,
§ 26 (Schussbestimmungen) -bisher § 25

beschlossen.
a)
26.10.2018
Heiß

b)
Fall 3
4a)
Der Vorstand besteht aus ein bis drei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied ist zur alleinigen Vertretung
berechtigt.

Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des
Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
10.01.2019
Hüther

b)
Fall 4
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Wiederanders, Christian, Limburgerhof, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 6.5 (Rechte
und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Einberufung der Mitgliederversammlung) sowie § 13
(Wahl und Amtsdauer des Vorstands) beschlossen.
a)
06.09.2021
Kranz

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.