Handelsregister · HRB 21270

Chronologischer Auszug

Tapehead GmbH · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Splitters Entertainment GmbH

b)
Tuntenhausen
Geschäftsanschrift:
Biberger Str. 9, 83104 Tuntenhausen

c)
Die Entwicklung, die Produktion und der
Vertrieb von Software
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Landinger, Sebastian, Tuntenhausen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2011.
a)
01.09.2011
Piller
2a)
Tapehead GmbH

c)
Die Entwicklung, die Produktion und der
Vertrieb von Software, sowie die
Entwicklung und der Vertrieb von Spielen
für Computer, Mobile und Konsolen, sowie
Brett- und Kartenspiele.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2014 hat die
Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 Abs. 1 (Gegenstand
des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
a)
17.02.2014
Sing

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.