Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftwart und der Sportwart. Personalunion ist zulässig, jedoch muß der Vorstand aus mindestens drei Personen bestehen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Satzung Blatt 5--8, 11, Änderungsbeschluß 37 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 26.02.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 641 Amtsgericht Wilhelmshaven getreten. Freigegeben am 21.12.2005.
Satzung
Satzung vom 28.09.1985 zuletzt geändert am 24.05.1989
Insolvenz
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.1996 hat die Auflösung des Vereins beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.