Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ronny Weber
Ortenberg (Hessen)
Vorstand
Dieter Schneider
Büdingen
Vorstand
Markus Borck
Glauburg
Vorstand
Guido Neyer
Echzell
Vorstand
Hans-Jürgen Westphal
Glauburg
Vorstand
Birte Schröder
Ranstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind.
Tag der ersten Eintragung: 09.10.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 105 d. A.
Satzung Blatt 243-248 d.A.
Satzung Blatt 279-284 Hauptakte
Satzung Blatt 328 - 333 Hauptakte
Blatt 341 ff. Hauptakte
Blatt 373-374 Hauptakte
Blatt 376 ff. Hauptakte
Blatt 400 ff. Hauptakte
Satzung Blatt 393 ff. Hauptakte
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens 7 vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband
Satzung Blatt 29 ff. Sonderband
Satzung
Satzung vom 23.07.1981 zuletzt geändert am 17.02.1991
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 10 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2012 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe) beschlossen, sowie die §§ 9 f (Mitgliederversammlung) und 10.1 und 10.3 (Vorstand) redaktionell geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Mitgliedschaft), 6 (Mitgliedsbeitrag), 9 (Mitgliederversammlung) und 19 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.07.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Mitgliedschaft und Aufnahmebedingungen), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Mitgliederversammlung) und 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.