Handelsregister · HRB 13376

Chronologischer Auszug

Tanzlokal Bolero GmbH · Amtsgericht Mönchengladbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tanzlokal Bolero GmbH

b)
Jüchen
Geschäftsanschrift:
Kölner Straße 92, 41363 Jüchen

c)
der Betrieb eines Tanzlokals.
35.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
sowie Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Müller, Berthold, Jüchen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2009
a)
31.08.2009
Flören
2b)
Geschäftsanschrift:
Kölner Straße 94, 41363 Jüchen
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Müller, Berthold, Jüchen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Rayak, Roman, Jüchen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
04.11.2009
Coersten
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (45 IN
113/10) vom 11.04.2011 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
14.04.2011
Lambertz
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (45 IN
113/10) vom 13.04.2011 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung
und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
19.04.2011
Lambertz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.