Handelsregister · VR 30929

Registerinformationen

Tanz- und Jazzgymnastikverein Biebelnheim und Umgebung · Amtsgericht Mainz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Tanz- und Jazzgymnastikverein Biebelnheim und Umgebung
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Biebelnheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 30929
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
03.07.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Maik Mormul

Gabsheim

Vorstand

Michelle Rübenach

Nieder-Olm

Vorstand

Alexander Staubitz

Undenheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 04.05.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand) und § 10 (Beiträge) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Beiträge inaktive Mitglieder) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2020 hat die Ergänzung der Satzung um § 11 (Haftung) sowie die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit), und § 14 - vorher § 13 - (Auflösung des Vereins) beschlossen. Durch die Ergänzung der Satzung um § 11 ändert sich die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 28.03.1996 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Alzey VR 929 getreten. Freigegeben am 23.08.2006.
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftwart
  • Bl. 48-110
  • Fall 3
  • Blatt 117 - 155 der Akten
  • Bl. 158 ff
  • Satzung: Bl. 166 - 171
  • Fall 5
  • Bl. 192 ff. d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.