Der vertretugsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Sportwart und dem Beisitzer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hartmut Bressel
Neustadt
Vorstand
Helga Bressel
Neustadt am Rübenberge
Vorstand
Bettina Schreiber
Neustadt am Rübenberge
Vorstand
Sabine Biesenthal
Neustadt am Rübenberge
Vorstand
Winfried Günther-Schreiber
Neustadt a. Rbge.
Vorstand
Günter Badorrek
Neustadt a. Rbge.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 120 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 06.02.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Beschluss vom 13.03.1993 Bl. 108 i. V. m. Bl. 117 Bd. I Anmeldung Bl. 119/120 Bd. I
Beschlüsse Blatt 5-9 Bd. III, Bl. 108 i. V. m. Bl. 117 Bd. I der Akten. Satzung Bl. 37-41 Bd. III der Akten
Satzung Blatt 106-111 Bd. III der Akten
Satzung
Die am 14.09.1993 unter lfd. Nr. 4 des historischen Registerauszuges eingetragene Satzungsänderung wurde am 13.03.1993 beschlossen und nicht wie irrtümlich eingetragen am 01.03.1991. Geändert wurden § 3 Ziffern 1 und 5 (Gemeinnützigkeit) sowie § 13 Ziffer 1 (Auflösung des Vereins) der Satzung.
Satzung vom 27.09.1974
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 Zi. 2 (Gemeinnützigkeit/Mittelverwendung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 13.03.1993 hat die Ergänzung der Satzung um § 3 Zi. 6 (Gemeinnützigkeit/Begünstigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2024 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Durch den hierzu ermächtigten Vorstand wurde durch Beschluss vom 24.06.2024 die Änderung von §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und 8 (Vorstand) der neu gefassten Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.