Handelsregister · VR 60459

Chronologischer Auszug

Tankstellen-Interessenverband e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fachverband des Tankstellengewerbes (FTG)
Südwest/Mitteldeutschland e. V.

b)
Neustadt/Wstr.
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden vertreten.

b)
Vorsitzender:
Hengstermannn, Peter, Crimmitschau-Blankenhain,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein

b)
Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Vereins Fachverband des Tankstellenund Garagengewerbes (FTG) Südwest e.V mit Sitz in Mainz (Registergericht Mainz VR
1437) und des Vereins Fachverband des Tankstellengewerbes (FTG) Mitteldeutschland e.V.
mit Sitz in Leipzig, (Registergericht Leipzig VR1741) als Ganzes im Wege der
Verschmelzung zur Neugründung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom
05.März 2009 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 20.
April 2009.
a)
06.11.2009
Mehrle
2b)
Name und Wohnort von Amts wegen berichtigt:
Vorsitzender:
Hengstermann, Peter, Stromberg, *XX.XX.XXXX
a)
13.11.2009
Bohrmann
3a)
Tankstellenverband Deutschland e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Ebenso wurde die Satzung in § 3
(Mitgliedschaft) geändert.
a)
16.06.2010
Heiß

b)
Fall 3
4a)
Deutsch-Österreichischer Tankstellenverband (DÖT) e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Weiterhin wurden die §§ 2 (Verbandszweck), 3 (Mitgliedschaft), 5 (Mitgliederversammlung),
6 (Vorstand), 7 (Geschäftsführer) geändert und § 9 (Inkrafttreten) hinzugefügt.
a)
09.12.2010
Heiß

b)
Fall 4
5a)
Tankstellen-Interessenverband e.V.
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden vertreten. Er
vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Sollte das Amt des Vorsitzenden vorzeitig enden, wird
der Verband gerichtlich und außergerichtlich von dem
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister
gemeinsam vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Außerdem wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
09.07.2013
Heiß

b)
Fall 7
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.12.2013
Heiß

b)
Fall 8
7b)
Besonderer Vertreter nach § 30 BGB:
Dr.jur. Wilhelm, Jochen, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
01.12.2014
Heiß

b)
Fall 10
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft) Ziff. 5 a) beschlossen.
a)
24.08.2016
Heiß

b)
Fall 13
9a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2020 hat die Änderung der Satzung in

§ 3 (Mitgliedschaft) Abs. 1 letzter Satz,
§ 7 (Mitgliederversammlung) Abs. 1 und 1a (neu),
§ 8 (Außerordentliche Mitgliedervesammlung) Abs. 1,
§ 9 (Vorstand) Abs. 1 und Abs. 7 Satz 1 und Satz 5,
§ 10 (Geschäftsführer) und
§ 12 (Inkrafttreten) wurde ersetzt durch § 12 (Änderungen)

beschlossen.
a)
17.03.2021
Heiß

b)
Fall 16
Satzung Bl. 310-318 d.A.
10a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft) beschlossen.
Beschluss Blatt 361 RS der Akten

Satzung Blatt 363 - 367 der Akten
a)
05.12.2022
Heiß

b)
Fall 18
11a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedsbeiträge) beschlossen.
a)
03.12.2024
Weber

b)
Fall 19

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.