Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.06.1997 zuletzt geändert am 18.09.1997
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzende und mindestens 1 weiteres Vorstandsmitglied anwesend ist. Besteht der Vorstand aus drei Personen ist er beschlußfähig, wenn mindestens 2/3 Mitglieder anwesend sind. Unter diesen muß sich ein beschlußfähiger Vorstand befinden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 3.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Diese Zustimmung kann im Voraus erteilt werden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.06.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3-13 So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.