Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Außerplanmäßige Ausgaben von mehr als 5.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dietmar Schoenen
Düren
Vorstand
Kathrin Müller
Düren
Vorstand
Melanie Schmitz
Düren
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 17.02.2008/30.06.2008.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedbeitrag) § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand), § 10 (Spielerversammlung), § 11 (Sitz und Stimme der Organe), § 12 (Beschlussfähigkeit), § 13 (Beschlussfassung), § 14 (Wahlen), § 15 (Korpsführer/Tambourmajor), § 17 (Auflösung des Tambourcorps) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 4 (Mitgliedschaft), § 12 (Beschlussfähigkeit) und § 17 (Auflösung des Tambourcorps) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Gesamtvorstand ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist die erneute Versammlung des Vorstands frühestens nach 7 Tagen zulässig. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig.
Freitext
Satzung Blatt 14 - 23 d. A.
Satzung Bl. 98 - 102 d. A.
Beschluss Bl. 119 d. A. Satzung Bl. 121 - 129 d. A.
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