Handelsregister · HRB 195599
Chronologischer Auszug
Tamaja Soziale Initiativen gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Tentaja Soziale gemeinnützige GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Jugendhilfe; Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO); Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). Zur Erreichung der genannten Zwecke betreibt die Gesellschaft Einrichtungen, in denen sich Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft begegnen und austauschen, wo ihnen kostenlose soziale Beratungen und Betreuung angeboten werden, wo sie individuell und in Gruppen an sportlichen und kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen können oder diese selbständig durchführen und wo ihnen unterschiedliche Weiterbildungsund Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden. | 50.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Elias, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 25.11.2017 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.03.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 18.04.2018 Rabenow | |
| 2 | 1. Kretschmer, Hans-Joachim, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen | a) 09.08.2018 Kämpf | ||||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin | 2. Kipp, Maria, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen | a) 30.08.2019 Löben | |||
| 4 | Nicht mehr Prokurist: 1. Kretschmer, Hans-Joachim Nicht mehr Prokurist: 2. Kipp, Maria 3. Brachlow, Caroline, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura 4. Stahlschmidt, Andrea, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen | a) 19.01.2021 Janda | ||||
| 5 | a) Tamaja Soziale Initiativen gemeinnützige GmbH c) 2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2.2 Zwecke der Gesellschaft sind die: - Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), - Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), - Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), - Förderung internationaler Gesinnung, der Tolerenz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO). - Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. 2.3 Zur Erreichung der in Ziff. 2.2 genannten Zwecke betreibt die Gesellschaft Einrichtungen, in denen sich Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft begegnen und austauschen, wo ihnen kostenlose soziale Beratungen und Betreuung angeboten werden, wo sie individuell und in Gruppen an sportlichen und kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen können oder diese selbständig durchführen, und wo ihnen unterschiedliche Weiterbildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden. 2.4 Die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind die nachfolgend genannten: 2.4.1 Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) Zur Förderung der Jugendhilfe werden in den von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen sowie durch mobile Einheiten, über sog. Street Work Arbeiten und in fremden Einrichtungen Unterstützungsangebote für vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich junge Menschen im Sinne des SGB VIll angeboten. Dazu zählen Angebote der Nachhilfe, der Sprachförderung sowie Projekte für Schulverweigerer*innen u.a. mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Regelschulsystem. Weitere Maßnahmen zur Förderung der Jungendhilfe sind Maßnahmen zur außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Diese werden sowohl für eigene als auch fremde Einrichtungen entwickelt und angeboten. Ebenfalls zur Förderung der Jugendhilfe werden Maßnahmen entwickelt und angeboten in den Bereichen Sport, Spiel und Geselligkeit; arbeits-, schul- und familienbezogener Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit und -beratung sowie der Kinder- und Jugenderholung. Diese werden vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich sowohl für eigene als auch fremde Einrichtungen entwickelt und angeboten. Diese Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte erbracht und über stationäre und mobile Dienste in eigenen Einrichtungen, in fremden Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen angeboten. 2.4.2 Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) Die Förderung der Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, vor allem, aber nicht ausschließlich, solchen auf Geländen von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, weiche oft nur zweckmäßig und damit wenig kindgerecht ausgestattet sind, wird durch eine Erweiterung der Ausstattung (Mobiliar, Spielgeräte und Lernmaterialien) sowohl der Innenräume als auch der Außenbereiche erzielt. Um eine umfassende Erziehung für Kinder zu erzielen, werden außerdem die Betreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete durch Angebote der Gesellschaft so erweitert, dass auch am Wochenende und an Abenden Erziehungs- und Betreuungsangebote wahrgenommen werden können. Dies erfolgt durch die Bereitstellung von erfahrenem und qualifizierter Personal, insbesondere am Wochenende und nach den Regelbetreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften. Ein weiterer Bestandteil der Erziehungsförderung ist die Vorbereitung auf den Schuleintritt, insbesondere die Sprachförderung im Vorschulalter. Zur Förderung der Berufsbildung erwachsener Menschen werden durch die Gesellschaft Berufsberatungen und Sprachförderkurse entwickelt und angeboten. Diese Angebote richten sich vor allem, aber nicht ausschließlich, an sozial benachteiligte Menschen, die einen schwierigen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Berufsbildung finden. Berufsberatungen werden unter der Aufsicht und Anleitung von erfahrenen und umfänglich ausgebildeten Sozialarbeiter*innen durchgeführt. Auch für Sprachförderkurse wird qualifiziertes und erfahrenes Personal eingesetzt. 2.4.3 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) Die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Opfer von Straftaten erfolgt vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die Betreuung und Beherbergung dieser Menschen in Einrichtungen und Wohnungen der Gesellschaften oder in Einrichtungen und Wohnungen Dritter sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen. Sie erfolgt ferner durch die gemeinsame edukative, kulturelle, bildende und sportliche Aktivitäten, Veranstaltungen sowie die oben beschriebenen Unterstützungsund Beratungsangebote, die das Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe und die (erneute) Einbindung in die Zivilgesellschaft zu erleichtern. Diese Aktivitäten und Angebote sind ausdrücklich nicht nur auf die oben genannten Personengruppen beschränkt. sondern sind offen für alle Menschen jeglicher Herkunft und aus allen Lebensbereichen. Über stationäre und mobile Dienste in den o.g. Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen erhalten vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich diese Menschengruppen stets für sie kostenfreie Leistungen in Form von Betreuung, Beratung, Beherbergung und Verpflegung. Die Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte erbracht. So werden beispielsweise Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, über präventive Hilfsmaßnahmen informiert und Personen, die von sozialen, familiären und gesellschaftlichen Problemsituationen betroffen sind, individuelle oder Gespräche oder Gruppenveranstaltungen (Begegnungen, Austausch, Schulungen) angeboten. 2.4.4 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken erfolgt vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die Förderung, Organisation und Durchführung von Schulungen, Seminaren und Workshops zur Förderung von interkulturellen Kompetenzen, Diversitykompetenz und einer Kultur des friedlichen Miteinanders und der Toleranz von Vielfalt sowohl nach innen (Mitarbeitende, Ehrenamtliche) als auch nach außen (Partner, Zielgruppen, Auftraggeber) Die Förderung erfolgt ferner über Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Arbeitstagungen, Konferenzen, Kolloquien, Veröffentlichungen zur Aufklärung der bürgerlichen Gesellschaft zu Anti-Diskriminierung, Lebenssituation und Bedarfe besonders schutzbedürftiger Menschen mit dem Ziel eine Haltung der Gleichbehandlung und Solidarität zu fördern. Mit der Durchführung von verschiedenen generationsübergreifenden Kultur-, Freizeit- Bildungs-, Integrations- und Begegnungsprojekten wie z. B. Sprach-, Computer- und Elternkurse, Ausflüge, Hausaufgabenbetreuung, Gesundheitserziehung und Sportangebote, sowie Filmund Medienprojekte wird die Förderung in verschiedenen Formaten umgesetzt. In diesem Rahmen erfolgt auch vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich eine aktive Jugendarbeit und Betreuung mit dem Ziel, demokratische Verhaltensweisen zu lernen und zu üben sowie Beiträge zur Verbesserung der Chancengleichheit sowie zur Integration im Sinne des Jugendhilfegesetzes zu leisten und Maßnahmen zum Abbau des Rassismus zu initiieren. Diese Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte erbracht und über stationäre und mobile Dienste in eigenen Einrichtungen, in fremden Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen angeboten. 2.4.5 Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) Maßnahmen zur Förderung des Sports werden durch die Errichtung von Begegnungsstätten geschaffen und umfassen ein umfangreiches, kostenfreies Sportangebot, welches durch zahlreiche Ehrenamtliche und Kooperationspartner geschaffen wird, u. a. sind dies Basketball-, Indoor-Fußball-, Kickboxkurse, oder auch Zirkeltrainings, Fahrradwerkstatt und Yoga. Die Förderung des Sports soll zudem durch die Bereitstellung von Sportspielgeräten, wie Tischtennisplatten, Basketballkörben, Tischkicker, Spiel- und Sportplätzen und ähnlichem in den Einrichtungen der Gesellschaft sowie in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete erzielt werden. Die Sport-, Freizeit, und Kulturangebote der Gesellschaft und ihrer Kooperationspartner verfolgen das Ziel, Menschen unterschiedlichster Herkunft zusammenzuführen und zu vernetzen, um sie umfassend in den Bereichen Erziehung, Sprache, Bildung, Arbeitsmarktintegration und gesellschaftlicher Integration aufzuklären, zu beraten und zu betreuen. 2.4.6 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke wird vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich verwirklicht durch Koordination bürgerschaftlichen Engagements gemeinnütziger Organisationen und Unterstützung bei Ihrer Zweckverwirklichung in den Bereichen Kunst und Kultur, Sport und Bewegung sowie Bildung und Beratung. Hierzu betreibt die Gesellschaft entsprechende Orte und Räumlichkeiten. Weiterhin erfolgt die Förderung durch die Entwicklung, Planung und Durchführung von Freiwilligen/Ehrenamtlichen und der Beratung und Unterstützung von Non-Profit Organisationen. Dazu gehört auch die Austragung von Seminaren, Workshops und Veranstaltungen zu Themen wie: Freiwillige (management) 2.0, digitales Engagement, junges Ehrenamt oder zum Aufbau sinnstiftender Unternehmenskooperation. Zur Zielerreichung wird die Gesellschaft Vermittlungs- und Vernetzungsmaßnahmen durch ein aktives Partner- und Netzwerkmanagment installieren und betreiben. Die Einbindung von Unternehmen im Rahmen des sog. Corporate Volunteering stellt hierbei eine tragende Säule der Maßnahmen dar. Die Gesellschaft ergreift vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich Maßnahmen zur Motivation und Inspiration des bürgerlichen Engagements durch aktive Unterstützung motivierter und gewillter bürgerlicher Kräfte durch direkte Ansprache und durch Öffentlichkeitsarbeit, Workshops, Seminare und Veranstaltungen. Diese erfolgen auch vorzugsweise in Kooperation mit anderen Unternehmen, Organisationen und Vereinen. Dabei geht es auch, bestehende gemeinnützige und kirchliche Organisationen durch zusätzliche Kräfte des bürgerlichen Engagements dabei zu unterstützen, deren Wirkungsgrad durch zusätzliche Maßnahmen und Kräfte zu erhöhen. Diese Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte erbracht und über stationäre und mobile Dienste in eigenen Einrichtungen, in fremden Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen angeboten. 2.5 Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.6 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | Nicht mehr Prokurist: 4. Stahlschmidt, Andrea 5. Klatt, Stefanie, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen | a) Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2023; 31.01.2024 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand). | a) 26.02.2024 von La Chevallerie |
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