Handelsregister · HRB 195599

Chronologischer Auszug

Tamaja Soziale Initiativen gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tentaja Soziale gemeinnützige
GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Tempelhofer Damm 45, 12101
Berlin

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zwecke der Gesellschaft sind die
Förderung der Jugendhilfe; Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe
für Opfer von Straftaten (§ 52
Abs. 2 Nr. 10 AO); Förderung des
Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO).
Zur Erreichung der genannten
Zwecke betreibt die Gesellschaft
Einrichtungen, in denen sich Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft begegnen und austauschen, wo ihnen
kostenlose soziale Beratungen und
Betreuung angeboten werden, wo
sie individuell und in Gruppen an
sportlichen und kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen können oder diese selbständig durchführen und wo ihnen
unterschiedliche Weiterbildungsund Unterstützungsmöglichkeiten
angeboten werden.
50.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Elias, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
25.11.2017

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.03.2018
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und insbesondere geändert in
§ 2 (Gegenstand).
a)
18.04.2018
Rabenow
21.
Kretschmer, Hans-Joachim,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
09.08.2018
Kämpf
3b)
Geschäftsanschrift:
Theodor-Heuss-Platz 4, 14052
Berlin
2.
Kipp, Maria, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
30.08.2019
Löben
4Nicht mehr Prokurist:

1. Kretschmer, Hans-Joachim

Nicht mehr Prokurist:

2. Kipp, Maria

3.
Brachlow, Caroline, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Einzelprokura

4.
Stahlschmidt, Andrea, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
19.01.2021
Janda
5a)
Tamaja Soziale Initiativen gemeinnützige GmbH

c)
2.1
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2.2 Zwecke der Gesellschaft sind
die:
- Förderung der Jugendhilfe (§ 52
Abs. 2 Nr. 4 AO),
- Förderung der Erziehung und
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7
AO),
- Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2
Nr. 10 AO),
- Förderung internationaler Gesinnung, der Tolerenz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken (§ 52
Abs. 2 Nr. 13 AO).
- Förderung des Sports (§ 52 Abs.
2 Nr. 21 AO).
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der
vorgenannten steuerbegünstigten
Zwecke.
2.3 Zur Erreichung der in Ziff. 2.2
genannten Zwecke betreibt die
Gesellschaft Einrichtungen, in denen sich Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft begegnen und austauschen,
wo ihnen kostenlose soziale Beratungen und Betreuung angeboten werden, wo sie individuell und
in Gruppen an sportlichen und
kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen können
oder diese selbständig durchführen, und wo ihnen unterschiedliche Weiterbildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten
werden.
2.4
Die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind die nachfolgend
genannten:
2.4.1
Förderung der Jugendhilfe (§ 52
Abs. 2 Nr. 4 AO)
Zur Förderung der Jugendhilfe
werden in den von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen
sowie durch mobile Einheiten,
über sog. Street Work Arbeiten
und in fremden Einrichtungen
Unterstützungsangebote für vor
allem bzw. insbesondere, aber
nicht ausschließlich junge
Menschen im Sinne des SGB VIll
angeboten. Dazu zählen Angebote
der Nachhilfe, der
Sprachförderung sowie Projekte
für Schulverweigerer*innen u.a.
mit dem Ziel der
Wiedereingliederung in das Regelschulsystem.
Weitere Maßnahmen zur Förderung der Jungendhilfe sind Maßnahmen zur außerschulischen
Jugendbildung mit allgemeiner,
politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher
und technischer Bildung. Diese
werden sowohl für eigene als auch
fremde Einrichtungen entwickelt
und angeboten.
Ebenfalls zur Förderung der Jugendhilfe werden Maßnahmen
entwickelt und angeboten in
den Bereichen Sport, Spiel und
Geselligkeit; arbeits-, schul- und
familienbezogener
Jugendarbeit, der internationalen
Jugendarbeit und -beratung sowie
der Kinder- und
Jugenderholung. Diese werden
vor allem bzw. insbesondere, aber
nicht ausschließlich sowohl
für eigene als auch fremde Einrichtungen entwickelt und angeboten.
Diese Leistungen werden von
qualifizierten, von angelernten
Kräften sowie unter
Hinzuziehung ehrenamtlicher
Kräfte erbracht und über stationäre und mobile Dienste in
eigenen Einrichtungen, in fremden
Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen
angeboten.
2.4.2
Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7
AO)
Die Förderung der Erziehung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen, vor allem, aber nicht
ausschließlich, solchen auf Geländen von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, weiche
oft nur zweckmäßig und damit
wenig kindgerecht ausgestattet
sind, wird durch eine
Erweiterung der Ausstattung (Mobiliar, Spielgeräte und Lernmaterialien) sowohl der
Innenräume als auch der Außenbereiche erzielt.
Um eine umfassende Erziehung
für Kinder zu erzielen, werden außerdem die
Betreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete durch Angebote der
Gesellschaft so erweitert, dass
auch am Wochenende und an
Abenden Erziehungs- und
Betreuungsangebote wahrgenommen werden können. Dies erfolgt
durch die Bereitstellung
von erfahrenem und qualifizierter
Personal, insbesondere am Wochenende und nach den
Regelbetreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften.
Ein weiterer Bestandteil der Erziehungsförderung ist die Vorbereitung auf den Schuleintritt,
insbesondere die Sprachförderung
im Vorschulalter.
Zur Förderung der Berufsbildung
erwachsener Menschen werden
durch die Gesellschaft
Berufsberatungen und Sprachförderkurse entwickelt und angeboten. Diese Angebote richten
sich vor allem, aber nicht ausschließlich, an sozial benachteiligte Menschen, die einen
schwierigen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Berufsbildung finden. Berufsberatungen
werden unter der Aufsicht und
Anleitung von erfahrenen und
umfänglich ausgebildeten
Sozialarbeiter*innen durchgeführt. Auch für Sprachförderkurse
wird qualifiziertes und
erfahrenes Personal eingesetzt.
2.4.3
Förderung der Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene,
Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und
Behinderte, sowie Hilfe für Opfer
von Straftaten (§ 52 Abs.
2 Nr. 10 AO)
Die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie
Opfer von Straftaten erfolgt
vor allem bzw. insbesondere, aber
nicht ausschließlich durch die Betreuung und
Beherbergung dieser Menschen
in Einrichtungen und Wohnungen
der Gesellschaften oder
in Einrichtungen und Wohnungen Dritter sowie auf öffentlichen
Plätzen und Anlagen.
Sie erfolgt ferner durch die gemeinsame edukative, kulturelle,
bildende und sportliche
Aktivitäten, Veranstaltungen sowie die oben beschriebenen Unterstützungsund
Beratungsangebote, die das Ziel
der gesellschaftlichen Teilhabe
und die (erneute) Einbindung
in die Zivilgesellschaft zu erleichtern. Diese Aktivitäten und Angebote sind ausdrücklich nicht
nur auf die oben genannten Personengruppen beschränkt. sondern
sind offen für alle
Menschen jeglicher Herkunft und
aus allen Lebensbereichen.
Über stationäre und mobile Dienste in den o.g. Einrichtungen sowie
auf öffentlichen Plätzen
und Anlagen erhalten vor allem
bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich diese
Menschengruppen stets für sie
kostenfreie Leistungen in Form
von Betreuung, Beratung,
Beherbergung und Verpflegung.
Die Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften
sowie unter Hinzuziehung
ehrenamtlicher Kräfte erbracht.
So werden beispielsweise Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, über präventive
Hilfsmaßnahmen informiert und
Personen,
die von sozialen, familiären und
gesellschaftlichen Problemsituationen betroffen sind,
individuelle oder Gespräche oder
Gruppenveranstaltungen (Begegnungen, Austausch,
Schulungen) angeboten.
2.4.4
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedanken (§
52 Abs. 2 Nr. 13 AO)
Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedanken
erfolgt vor allem bzw. insbesondere, aber nicht
ausschließlich durch die Förderung, Organisation und Durchführung von Schulungen,
Seminaren und Workshops zur
Förderung von interkulturellen
Kompetenzen, Diversitykompetenz und einer Kultur des
friedlichen Miteinanders und der
Toleranz von Vielfalt
sowohl nach innen (Mitarbeitende, Ehrenamtliche) als auch nach
außen (Partner, Zielgruppen,
Auftraggeber)
Die Förderung erfolgt ferner über
Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Arbeitstagungen,
Konferenzen, Kolloquien, Veröffentlichungen zur Aufklärung der
bürgerlichen Gesellschaft zu
Anti-Diskriminierung, Lebenssituation und Bedarfe besonders
schutzbedürftiger Menschen
mit dem Ziel eine Haltung der
Gleichbehandlung und Solidarität
zu fördern. Mit der
Durchführung von verschiedenen
generationsübergreifenden Kultur-, Freizeit- Bildungs-,
Integrations- und Begegnungsprojekten wie z. B. Sprach-, Computer- und Elternkurse,
Ausflüge, Hausaufgabenbetreuung, Gesundheitserziehung und
Sportangebote, sowie Filmund Medienprojekte wird die Förderung in verschiedenen Formaten
umgesetzt. In diesem
Rahmen erfolgt auch vor allem
bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich eine aktive
Jugendarbeit und Betreuung mit
dem Ziel, demokratische Verhaltensweisen zu lernen und
zu üben sowie Beiträge zur Verbesserung der Chancengleichheit
sowie zur Integration im
Sinne des Jugendhilfegesetzes zu
leisten und Maßnahmen zum Abbau des Rassismus zu
initiieren.
Diese Leistungen werden von
qualifizierten, von angelernten
Kräften sowie unter
Hinzuziehung ehrenamtlicher
Kräfte erbracht und über stationäre und mobile Dienste in
eigenen Einrichtungen, in fremden
Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen
angeboten.
2.4.5
Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2
Nr. 21 AO)
Maßnahmen zur Förderung des
Sports werden durch die Errichtung von Begegnungsstätten
geschaffen und umfassen ein umfangreiches, kostenfreies Sportangebot, welches durch
zahlreiche Ehrenamtliche und
Kooperationspartner geschaffen
wird, u. a. sind dies
Basketball-, Indoor-Fußball-,
Kickboxkurse, oder auch Zirkeltrainings, Fahrradwerkstatt und
Yoga.
Die Förderung des Sports soll zudem durch die Bereitstellung von
Sportspielgeräten, wie
Tischtennisplatten, Basketballkörben, Tischkicker, Spiel- und
Sportplätzen und ähnlichem in
den Einrichtungen der Gesellschaft sowie in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
erzielt werden.
Die Sport-, Freizeit, und Kulturangebote der Gesellschaft und ihrer Kooperationspartner
verfolgen das Ziel, Menschen unterschiedlichster Herkunft zusammenzuführen und zu
vernetzen, um sie umfassend in
den Bereichen Erziehung, Sprache, Bildung, Arbeitsmarktintegration und gesellschaftlicher Integration aufzuklären, zu beraten
und zu betreuen.
2.4.6
Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2
Nr. 25 AO)
Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger
und kirchlicher Zwecke wird vor
allem bzw. insbesondere, aber
nicht ausschließlich
verwirklicht durch Koordination
bürgerschaftlichen Engagements
gemeinnütziger
Organisationen und Unterstützung
bei Ihrer Zweckverwirklichung in
den Bereichen Kunst
und Kultur, Sport und Bewegung
sowie Bildung und Beratung.
Hierzu betreibt die
Gesellschaft entsprechende Orte
und Räumlichkeiten.
Weiterhin erfolgt die Förderung
durch die Entwicklung, Planung
und Durchführung von
Freiwilligen/Ehrenamtlichen und
der Beratung und Unterstützung
von Non-Profit
Organisationen. Dazu gehört auch
die Austragung von Seminaren,
Workshops und
Veranstaltungen zu Themen wie:
Freiwillige (management) 2.0, digitales Engagement, junges
Ehrenamt oder zum Aufbau sinnstiftender Unternehmenskooperation.
Zur Zielerreichung wird die Gesellschaft Vermittlungs- und Vernetzungsmaßnahmen durch
ein aktives Partner- und Netzwerkmanagment installieren und
betreiben. Die Einbindung von
Unternehmen im Rahmen des sog.
Corporate Volunteering stellt hierbei eine tragende Säule
der Maßnahmen dar.
Die Gesellschaft ergreift vor allem
bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich Maßnahmen
zur Motivation und Inspiration
des bürgerlichen Engagements
durch aktive Unterstützung
motivierter und gewillter bürgerlicher Kräfte durch direkte Ansprache und durch Öffentlichkeitsarbeit, Workshops, Seminare und
Veranstaltungen. Diese erfolgen
auch vorzugsweise in Kooperation
mit anderen Unternehmen, Organisationen und Vereinen.
Dabei geht es auch, bestehende
gemeinnützige und kirchliche Organisationen durch
zusätzliche Kräfte des bürgerlichen Engagements dabei zu unterstützen, deren Wirkungsgrad
durch zusätzliche Maßnahmen
und Kräfte zu erhöhen.
Diese Leistungen werden von
qualifizierten, von angelernten
Kräften sowie unter
Hinzuziehung ehrenamtlicher
Kräfte erbracht und über stationäre und mobile Dienste in
eigenen Einrichtungen, in fremden
Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen
angeboten.
2.5
Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Die
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Körperschaft erhalten.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Gesellschaftszweck fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
2.6
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig,
sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Nicht mehr Prokurist:

4. Stahlschmidt, Andrea

5.
Klatt, Stefanie, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2023;
31.01.2024 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2
(Gegenstand).
a)
26.02.2024
von La Chevallerie

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