Handelsregister · HRB 188559

Chronologischer Auszug

Tamaja Betreuung und Beherbergung gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TAMAJA Gemeinschaftsunterkünfte GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Tempelhofer Damm 45, 12101
Berlin

c)
Das Betreiben von Unterkünften
zum Zwecke der Pflege von Menschen, das Betreiben von Asylunterkünften und/oder Asylsammelstellen, das Betreiben von Obdachlosenunterkünften.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Elias, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
24.07.2017
a)
27.07.2017
Onstein
2c)
Das Betreiben von Unterkünften zum Zwecke der Pflege von
Menschen, das Betreiben von Ankunftszentren für Asylsuchende,
Erstaufnahmeeinrichtungen und
Gemeinschaftsunterkünften für
Geflüchtete, das Betreiben von
Obdachlosenunterkünften. Ferner
ist Gegenstand der Gesellschaft
die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtung zur Förderung der sozialen Integration von
Menschen. Dies umfasst Einrichtungen für Beherbergung, Beratung, Betreuung und Therapien.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2017
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
29.11.2017
Möschter
31.
Duelli, Stefan Curt, *XX.XX.XXXX,
München

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen

2.
Nowak, Matthias, *XX.XX.XXXX,
Potsdam

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen
a)
04.12.2017
Vogler
4Nicht mehr Prokurist:

1. Duelli, Stefan Curt

Nicht mehr Prokurist:

2. Nowak, Matthias

3.
Kretschmer, Hans-Joachim,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
09.08.2018
Vogler
5b)
Geschäftsanschrift:
Theodor-Heuss-Platz 4, 14052
Berlin

c)
Das Betreiben von Unterkünften
zum Zwecke der Pflege von Menschen, das Betreiben von Gemeinschaftsunterkünften.
4.
Kipp, Maria, *XX.XX.XXXX, Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
a)
18.09.2019
Dr. Weiland
65.
Brachlow, Caroline, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Einzelprokura

6.
Stahlschmidt, Andrea, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

Nicht mehr Prokurist:
3. Kretschmer, Hans-Joachim

Nicht mehr Prokurist:

4. Kipp, Maria
a)
19.01.2021
Kämpf
7a)
TAMAJA Gemeinschaftsunterkünfte gemeinnützige GmbH

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zwecke der Gesellschaft sind die:
- Förderung der Erziehung und
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7
AO),
- Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2
Nr. 10 AO).
Zur Erreichung der genannten
Zwecke betreibt die Gesellschaft
Einrichtungen, in denen sich Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft begegnen und austauschen, wo ihnen
kostenlose soziale Beratungen und
Betreuung angeboten werden, wo
sie individuell und in Gruppen an
sportlichen und kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen können oder diese selbständig durchführen, und wo ihnen unterschiedliche Weiterbildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden.
Die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind die nachfolgend
genannten:
a) Förderung der Erziehung und
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7
AO)
Die Förderung der Erziehung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen, vor allem, aber nicht ausschließlich, solchen auf Geländen von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, welche oft
nur zweckmäßig und damit wenig kindgerecht ausgestattet sind,
wird durch eine Erweiterung der
Ausstattung (Mobiliar, Spielgeräte
und Lernmaterialien) sowohl der
Innenräume als auch der Außenbereiche erzielt.
Um eine umfassende Erziehung
für Kinder zu erzielen, werden
außerdem die Betreuungszeiten
in Gemeinschaftsunterkünften
für Geflüchtete durch Angebote der Gesellschaft so erweitert,
dass auch am Wochenende und
an Abenden Erziehungs- und Betreuungsangebote wahrgenommen werden können. Dies erfolgt
durch die Bereitstellung von erfahrenem und qualifiziertem Personal, insbesondere am Wochenende und nach den Regelbetreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften.
Ein weiterer Bestandteil der Erziehungsförderung ist die Vorbereitung auf den Schuleintritt, insbesondere die Sprachförderung im
Vorschulalter.
Zur Förderung der Berufsbildung
erwachsener Menschen werden
durch die Gesellschaft Berufsberatungen und Sprachförderkurse
entwickelt und angeboten. Diese
Angebote richten sich vor allem,
aber nicht ausschließlich, an sozial benachteiligte Menschen, die
einen schwierigen Zugang zum
Arbeitsmarkt und zur Berufsbildung finden. Berufsberatungen
werden unter der Aufsicht und
Anleitung von erfahrenen und
umfänglich ausgebildeten Sozialarbeiter*innen durchgeführt. Auch
für Sprachförderkurse wird qualifiziertes und erfahrenes Personal
eingesetzt.
b) Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2
Nr. 10 AO)
Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten erfolgt durch
die Beherbergung und Betreuung
dieser Menschen in Unterkünften
und Wohnungen. Sie erfolgt ferner durch gemeinsame edukative, kulturelle und sportliche Aktivitäten, Veranstaltungen sowie
die oben beschriebenen Unterstützungs- und Beratungsangebote,
welche das Ziel verfolgen, die (erneute) Einbindung in die Zivilgesellschaft zu erleichtern. Diese Aktivitäten und Angebote sind
ausdrücklich nicht auf die oben
genannten Personengruppen beschränkt, sondern sind offen für
alle Menschen jeglicher Herkunft
und aus allen Lebensbereichen.
Über mobile Dienste und in Einrichtungen der Gesellschaft erhalten sie kostenlose soziale Beratungen und Betreuung durch erfahrene, qualifizierte Sozialarbeiter*innen. So werden beispielsweise
Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, über präventive Hilfsmaßnahmen informiert
und Personen, die von sozialen,
familiären und gesellschaftlichen
Problemsituationen betroffen sind,
individuelle Gespräche und Gruppenschulungen angeboten.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 11 (Ergebnisverwendung);
die §§ 12-15 entfallen.
a)
27.01.2021
Niedermaier
8a)
Tamaja Betreuung und Beherbergung gemeinnützige GmbH

c)
2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2.2 Zwecke der Gesellschaft sind
die:
- Förderung der Jugendhilfe (§ 52
Abs. 2 Nr. 4 AO),
- Förderung der Erziehung und
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7
AO),
- Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2
Nr. 10 AO).
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken (§ 52
Abs. 2 Nr. 13 AO).
2.3 Zur Erreichung der in Absatz
2 genannten Zwecke betreibt die
Gesellschaft Einrichtungen, in denen sich Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft begegnen und austauschen,
wo ihnen kostenlose soziale Beratungen und Betreuung angeboten werden, wo sie individuell und
in Gruppen an sportlichen und
kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen können
oder diese selbständig durchführen, und wo ihnen unterschiedliche Weiterbildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten
werden.
2.4 Die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind die nachfolgend genannten:
2.4.1 Förderung der Jugendhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
Zur Förderung der Jugendhilfe
werden in den von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen
sowie durch mobile Einheiten,
über sog. Street Work Arbeiten
und in fremden Einrichtungen Unterstützungsangebote für vor allem bzw. insbesondere, aber nicht
ausschließlich junge Menschen im
Sinne des SGB VIII angeboten.
Dazu zählen Angebote der Nachhilfe, der Sprachförderung sowie
Projekte für Schulverweigerer*innen, u.a. mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Regelschulsystem.
Weitere Maßnahmen zur Förderung der Jungendhilfe sind Maßnahmen zur außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher
und technischer Bildung. Diese
werden sowohl für eigene als auch
fremde Einrichtungen entwickelt
und angeboten.
Ebenfalls zur Förderung der Jugendhilfe werden Maßnahmen
entwickelt und angeboten in den
Bereichen Sport, Spiel und Geselligkeit; arbeits-, schul- und familienbezogener Jugendarbeit, der
internationalen Jugendarbeit und
-beratung sowie der Kinder- und
Jugenderholung. Diese werden
vor allem bzw. insbesondere, aber
nicht ausschließlich sowohl für eigene als auch fremde Einrichtungen entwickelt und angeboten.
Diese Leistungen werden von
qualifizierten, von angelernten
Kräften sowie unter Hinzuziehung
ehrenamtlicher Kräfte erbracht
und über stationäre und mobile
Dienste in eigenen Einrichtungen,
in fremden Einrichtungen sowie
auf öffentlichen Plätzen und Anlagen angeboten.
2.4.2 Förderung der Erziehung
und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2
Nr. 7 AO)
Die Förderung der Erziehung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen, vor allem, aber nicht
ausschließlich, solchen auf Geländen von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, welche oft
nur zweckmäßig und damit wenig kindgerecht ausgestattet sind,
wird durch eine Erweiterung der
Ausstattung (Mobiliar, Spielgeräte
und Lernmaterialien) sowohl der
Innenräume als auch der Außenbereiche erzielt.
Um eine umfassende Erziehung
für Kinder zu erzielen, werden
außerdem die Betreuungszeiten
in Gemeinschaftsunterkünften
für Flüchtlinge durch Angebote der Gesellschaft so erweitert,
dass auch am Wochenende und
an Abenden Erziehungs- und Betreuungsangebote wahrgenommen werden können. Dies erfolgt
durch die Bereitstellung von erfahrenem und qualifiziertem Personal, insbesondere am Wochenende und nach den Regelbetreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften.
Ein weiterer Bestandteil der Erziehungsförderung ist die Vorbereitung auf den Schuleintritt, insbesondere die Sprachförderung im
Vorschulalter.
Zur Förderung der Berufsbildung
erwachsener Menschen werden
durch die Gesellschaft Berufsberatungen und Sprachförderkurse
entwickelt und angeboten. Diese
Angebote richten sich vor allem,
aber nicht ausschließlich, an sozial benachteiligte Menschen, die
einen schwierigen Zugang zum
Arbeitsmarkt und zur Berufsbildung finden. Berufsberatungen
werden unter der Aufsicht und
Anleitung von erfahrenen und
umfänglich ausgebildeten Sozialarbeiter*innen durchgeführt. Auch
für Sprachförderkurse wird qualifiziertes und erfahrenes Personal
eingesetzt.
2.4.3 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2
Nr. 10 AO)
Die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Opfer
von Straftaten erfolgt vor allem
bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die Betreuung
und Beherbergung dieser Menschen in Einrichtungen und Wohnungen der Gesellschaften oder
in Einrichtungen und Wohnungen Dritter sowie auf öffentlichen
Plätzen und Anlagen.
Sie erfolgt ferner durch die gemeinsame edukative, kulturelle,
bildende und sportliche Aktivitäten, Veranstaltungen sowie die
oben beschriebenen Unterstützungs- und Beratungsangebote,
die das Ziel der gesellschaftlichen
Teilhabe und die (erneute) Einbindung in die Zivilgesellschaft zu
erleichtern. Diese Aktivitäten und
Angebote sind ausdrücklich nicht
nur auf die oben genannten Personengruppen beschränkt, sondern
sind offen für alle Menschen jeglicher Herkunft und aus allen Lebensbereichen.
Über stationäre und mobile Dienste in den o.g. Einrichtungen sowie
auf öffentlichen Plätzen und Anlagen erhalten vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich diese Menschengruppen stets
für sie kostenfreie Leistungen in
Form von Betreuung, Beratung,
Beherbergung und Verpflegung.
Die Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte erbracht. So
werden beispielsweise Menschen,
die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, über präventive Hilfsmaßnahmen informiert und Personen, die von sozialen, familiären
und gesellschaftlichen Problemsituationen betroffen sind, individuelle Gespräche oder Gruppenveranstaltungen (Begegnungen, Austausch, Schulungen) angeboten.
2.5 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken (§ 52
Abs. 2 Nr. 13 AO).
Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken erfolgt vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich durch
die Förderung, Organisation und
Durchführung von Schulungen,
Seminaren und Workshops zur
Förderung von interkulturellen
Kompetenzen, Diversity-kompetenz und einer Kultur des friedlichen Miteinanders und der Toleranz von Vielfalt sowohl nach innen (Mitarbeitende, Ehrenamtliche) als auch nach außen (Partner,
Zielgruppen, Auftraggeber).
Die Förderung erfolgt ferner über
Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Arbeitstagungen, Konferenzen, Kolloquien, Veröffentlichungen zur Aufklärung der bürgerlichen Gesellschaft zu Anti-Diskriminierung, Lebenssituation und Bedarfe besonders schutzbedürftiger Menschen mit dem
Ziel, eine Haltung der Gleichbehandlung und Solidarität zu fördern. Mit der Durchführung von
verschiedenen generationsübergreifenden Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Integrations- und Begegnungsprojekten, wie z. B. Sprach-,
Computer- und Elternkurse, Ausflüge, Hausaufgabenbetreuung,
Gesundheitserziehung und Sportangebote, sowie Film- und Medienprojekte wird die Förderung in
verschiedenen Formaten umgesetzt. In diesem Rahmen erfolgt
auch vor allem bzw. insbesondere,
aber nicht ausschließlich eine aktive Jugendarbeit und Betreuung
mit dem Ziel, demokratische Verhaltensweisen zu lernen und zu
üben sowie Beiträge zur Verbesserung der Chancengleichheit sowie zur Integration im Sinne des
Jugendhilfegesetzes zu leisten und
Maßnahmen zum Abbau des Rassismus zu initiieren.
Diese Leistungen werden von
qualifizierten, von angelernten
Kräften sowie unter Hinzuziehung
ehrenamtlicher Kräfte erbracht
und über stationäre und mobile
Dienste in eigenen Einrichtungen,
in fremden Einrichtungen sowie
auf öffentlichen Plätzen und Anlagen angeboten.
2.6 Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
der Körperschaft erhalten. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die
dem Gesellschaftszweck fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
2.7 Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig, sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Nicht mehr Prokurist:

6. Stahlschmidt, Andrea

7.
Klatt, Stefanie, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand).
a)
14.02.2024
Dr. Weiland

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