Handelsregister · HRB 26804

Registerinformationen

Tallin Invest GmbH · Amtsgericht Essen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Tallin Invest GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Essen
Geschäftsanschrift
Maxstraße 15, 45127 Essen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 26804
Gericht
Amtsgericht Essen
Letzte Eintragung
28.09.2017
Abrufstand
20.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, über die Nutzung von Wohnräumen, über Darlehen aller Art, über den Erwerb von in- und ausländischen Anteilsscheinen, über den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen sowie der An- und Verkauf von Immobilien.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Miguel Mendes Filho

Belo Horizonte

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 04.04./23.04.1979.
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 12.11.2015 beschlossen, die Firma (bisher: LIG Lammerting Immobilien Gesellschaft mbH) zu ändern, den Sitz der Gesellschaft von Köln (bisher: Amtsgericht Köln, HRB 10154) nach Essen zu verlegen und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz) zu ändern.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Sernambetiba Invest OÜ mit Sitz in Tallin/Estland (Kreisgericht Harju/Estland 12705964) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.