Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Gemeindevorsteher und sein Stellvertreter. Jeder ist allein berechtigt, den Verein zu vertreten.
Satzung Blatt 13/14 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 18.05.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.11.2005.
Satzung
Satzung vom 01.01.1988 zuletzt geändert am 13.07.1988
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.