Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 50.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Jonathan Shiff
Jerusalem/Israel
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 274
Larry Akerman
Nevey ZUV/Israel
274
Lior Shmueli
Tel-Aviv/Israel
274
Antonia Yamin
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.