Handelsregister · VR 520949

Chronologischer Auszug

Tafel Rastatt e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rastatter Tafel e.V.

b)
Rastatt
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden, den Stellvertretenden
Vorsitzenden und den Schatzmeister. Jedes
Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.

b)
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Beneke, Bernhard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Volmer, Hans-Jochen, Rastatt, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Krämer, Günter, Sinzheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 12.05.2005 mit Änderung vom 25.02.2008 und 16.02.2010.
a)
04.11.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.11.2014.
Tag der ersten Eintragung:
30.05.2005
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Ehrenmitgliedschaft) und § 7 (Vorstand) beschlossen.
a)
09.07.2015
Hartmann

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 7-12
3b)
Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom
08.05.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 17.04.2018 aus seinem Vermögen
den Zweckbetrieb "Tafel/Tafellogistik" zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit
beschränkter Haftung "Tafel Rastatt gemeinnützige GmbH", Rastatt (Amtsgericht
Mannheim HRB 730870) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf
die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
a)
10.07.2018
Kaluza
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem
und höchstens drei Vorstandsmitgliedern. Sobald der
Vorstand mehr als eine Person umfasst, wählt die
Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied zur/zum
Vorsitzenden sowie ein weiteres Vorstandsmitglied
zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes
Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied (Vorsitzender):
Prof. Dr. Böhm, Dirk Christian, Rastatt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied (stellvertretende Vorsitzende):
Wafzig, Rosemarie, geb. Beuscher, Rastatt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Klaar, Gerhard, Kuppenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Beneke, Bernhard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Volmer, Hans-Jochen, Rastatt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Krämer, Günter, Sinzheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2019 hat die Änderung der Satzung in Präambel, §
1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 7 (Vorstand), § 12 (Einberufung der
Mitgliederversammlung), § 13 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), § 15
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
11.06.2019
Heckmann

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 64-66
5a)
Eintragung laufende Nr.4 Spalte 2 aufgrund Schreibversehens
von Amts wegen ergänzt in:
Name geändert; nun:
Tafel Rastatt e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
mindestens zwei und höchstens drei
Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende, nun:
weiteres Vorstandsmitglied:
Wafzig, Rosemarie, geb. Beuscher, Rastatt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Klaar, Gerhard, Kuppenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2022 hat die Änderung der Satzung in §2 (Zweck
des Vereins), §7 (Vorstand), §10 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands),
§12 (Einberufung der Mitgliederversammlung),
§13 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und §15 (Auflösung des Vereins) und
die Streichung der Präambel beschlossen.
a)
15.02.2023
Falzone

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 81-83

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.