Handelsregister · VR 520949
Chronologischer Auszug
Tafel Rastatt e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Rastatter Tafel e.V. b) Rastatt | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den Stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. b) Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Beneke, Bernhard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Volmer, Hans-Jochen, Rastatt, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Krämer, Günter, Sinzheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 12.05.2005 mit Änderung vom 25.02.2008 und 16.02.2010. | a) 04.11.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.11.2014. Tag der ersten Eintragung: 30.05.2005 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Ehrenmitgliedschaft) und § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 09.07.2015 Hartmann b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 7-12 | ||
| 3 | b) Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.05.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 17.04.2018 aus seinem Vermögen den Zweckbetrieb "Tafel/Tafellogistik" zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Tafel Rastatt gemeinnützige GmbH", Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRB 730870) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 10.07.2018 Kaluza | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem und höchstens drei Vorstandsmitgliedern. Sobald der Vorstand mehr als eine Person umfasst, wählt die Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied zur/zum Vorsitzenden sowie ein weiteres Vorstandsmitglied zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. b) Bestellt als Vorstandsmitglied (Vorsitzender): Prof. Dr. Böhm, Dirk Christian, Rastatt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied (stellvertretende Vorsitzende): Wafzig, Rosemarie, geb. Beuscher, Rastatt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Klaar, Gerhard, Kuppenheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Beneke, Bernhard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Volmer, Hans-Jochen, Rastatt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schatzmeister: Krämer, Günter, Sinzheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2019 hat die Änderung der Satzung in Präambel, § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 7 (Vorstand), § 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 13 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 11.06.2019 Heckmann b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 64-66 | |
| 5 | a) Eintragung laufende Nr.4 Spalte 2 aufgrund Schreibversehens von Amts wegen ergänzt in: Name geändert; nun: Tafel Rastatt e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende, nun: weiteres Vorstandsmitglied: Wafzig, Rosemarie, geb. Beuscher, Rastatt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied nun: stellvertretender Vorsitzender: Klaar, Gerhard, Kuppenheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2022 hat die Änderung der Satzung in §2 (Zweck des Vereins), §7 (Vorstand), §10 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands), §12 (Einberufung der Mitgliederversammlung), §13 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und §15 (Auflösung des Vereins) und die Streichung der Präambel beschlossen. | a) 15.02.2023 Falzone b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 81-83 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.