Handelsregister · VR 1505
Chronologischer Auszug
Taekwondo-Dojang Mannheim · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Taekwondo-Dojang Mannheim b) Mannheim | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jeder ist einzeln zur Vertretung berechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 5.000,-- DM verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes. b) Kassenwart: Wittich, Wilhelm, Bankkaufmann, Mannheim 1. Vorsitzender: Schulz, Karl-Heinz, Kfz.-Meister, Mannheim 2. Vorsitzender: Flatschacher, Achim, Student, Mannheim Schriftführer: Flatschacher, Günther Raimund Fritz, techn. Angestellter., Mannheim | a) Verein Satzung vom 19.09.1987 und 23.09.1987 zuletzt geändert am 06.05.1992 | a) 12.12.2005 Kretz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.12.2005. Tag der ersten Eintragung: 19.11.1987 Satzung: Sonderband 1 Blatt 3-13 Änderungsbeschlüsse: Sonderband 1 Blatt 27-30, 40-42, 59-61, 72-78 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jeder ist einzeln zur Vertretung berechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 3.000,-- EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Ende derr Mitgliedschaft) sowie die Änderung und Ergänzung in § 16 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 29.12.2010 Frank b) Änderungsbeschluß Sonderbd. II Bl. 1 ff.; Neufassung der Satzung Sonderbd. II Bl. 13 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.