Handelsregister · VR 40880
Chronologischer Auszug
Taekwondo-Center · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Taekwondo-Center b) Oberhausen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer. Jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein alleine zu vertreten. b) 1. Vorsitzender: Just, Markus, Angestellter, Bottrop 2. Vorsitzender: Wehner, Norbert, Polizeiinspektor, Oberhausen Kassiererin: Wlazik, Sabine, Angestellte, Oberhausen | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 19.08.1976 mehrfach, zuletzt geändert am 16.07.2003. | a) 18.08.2009 Lobe b) Tag der ersten Eintragung in Oberhausen: 27.10.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 880 des Amtsgerichts Oberhausen getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Wehner, Norbert, Polizeiinspektor, Oberhausen Nicht mehr Kassiererin: Wlazik, Sabine, Angestellte, Oberhausen Bestellt als 2. Vorsitzender: Drehwald, Jürgen, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassiererin: Griesau, Heike, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) 14.05.2014 Spüler | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Just, Markus, Angestellter, Bottrop Nicht mehr 2. Vorsitzender: Drehwald, Jürgen, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Geändert, bestellt als 1. Vorsitzende: Griesau, Heike, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Kösters, Dominik, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassiererin: Kahlke, Pia, Gladbeck, *XX.XX.XXXX | a) 04.09.2020 Steffens |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.