Handelsregister · VR 1495
Chronologischer Auszug
TAEGUK e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) TAEGUK e.V. b) Cottbus | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Vorsitzender: 1. Kramer, Enrico, *XX.XX.XXXX, Cottbus Stellvertretender Vorsitzender: 2. Hapke, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) eingetragener Verein Satzung vom: 01.09.1998 zuletzt geändert durch Beschluss vom 20.10.2004 | a) 06.11.2006 Ristau b) Satzung Bl. 39 ff SB Tag der ersten Eintragung: 09.02.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.06.2009 hat die Satzung geändert. Der Paragraph 3a (Vergütungen für die Vereinstätigkeit) ist neu eingefügt. | a) 24.11.2009 Kühnel b) Satzung Bl. 64 - 68 SB | ||
| 3 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Hapke, Jürgen Stellvertretender Vorsitzender: 3. Körner, Eyck, *XX.XX.XXXX, Werben GT Ruben | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 5 (Beitrag, jetzt § 5.1) und 6 (Vorstand) beschlossen. | a) 11.11.2014 Melde b) Satzung Bl. 86-91 SB Protokoll Bl. 70-74,77-80 SB | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck) und 10 (Verwendung im Falle der Auflösung) beschlossen. | a) 30.10.2015 Barig |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.