Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000,00 Euro in einer Summe die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Satzung Blatt 11 ff. des Sonderbandes
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 15.07.2023.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.