Handelsregister · VR 6113

Chronologischer Auszug

TABEA Tagesbeschäftigung Aachen e.V. · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TABEA Tagesbetreuung Aachen e.V.

b)
Aachen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in.
Ein(e) 2. Vorsitzende(r) ist möglich, wenn die
Mitgliederversammlung dies beschließt. Der Vorstand
vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei
Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
von Gallwitz, Philipp, Aachen, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Holper, Marita, Aachen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 09.10.2020 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 12.11.2020 in § 7 (Mitgliedschaften) geändert und gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 28.12.2020 geändert in § 11 (Mitgliederversammlung).
a)
07.01.2021
Schlüter

b)
Beschlüsse Bl. 6 - 9, 15 - 16 und
41 - 42 d.A.
Satzung Bl.43 - 46 d.A.
2a)
TABEA Tagesbeschäftigung Aachen e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in.
Ein(e) 2. Vorsitzende(r) ist möglich, wenn die
Mitgliederversammlung dies beschließt. Die
Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins, in § 7 (Mitgliedschaften), in §
11 (Mitgliederversammlung), in § 12 (Vorstand) und mit ihr eine Änderung der allgemeinen
Vertretungsregelung sowie die Einfügung eines § 15 (Schrifterfordernis) beschlossen.
Durch Beschluss der Mitglieder vom 04.09.2021 wurde die Änderung der Satzung in § 12
(Vorstand) und mit ihr eine Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
22.11.2021
Gordalla

b)
Beschlüsse Blatt 79-82 und 75-
76 der Akten

Satzung Blatt 66 - 68 der Akten
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht
mindestens aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2.
Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Jeweils zwei von
ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

b)
Nach Neuwahl:

2. Vorsitzende:
Holper, Marita, Aachen, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Plum, Stephan, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassierer:
Holper, Marita, Aachen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Beendigung der Mitgliedschaft) und § 12 (Vorstand) sowie durch Einfügung eines neuen §
12a (Besonderer Vertreter und Geschäftsordnung) beschlossen und mit ihr eine Änderung
der allgemeinen Vewrtretungsregelung.
a)
27.06.2022
Gordalla

b)
Beschluss Blatt 94 - 100 der
Akten

Satzung Blatt 101 - 103 der
Akten
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht
mindestens aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2.
Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Der/die 1.
Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende ist jeweils
gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied
vertretungsberechtigt.

b)
Nach Änderung der Bezeichnung des Vorstandsamtes:
Schatzmeister:
Plum, Stephan, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck
des Vereins), 5 (Mittelverwendung), 7 (Mitgliedschaften), 8 (Beendigung der Mitgliedschaft),
11 (Mitgliederversammlung), 12 (Vorstand), 12a (Vertretung des Vereins, 12b (Besonderer
Vertreter und Geschäftsordnung), 13 (Kassenprüfung) und 14 (Auflösung des Vereins)
sowie den Wegfall von § 15 (Schrifterfordernis) beschlossen. Die allgemeine
Vertretungsregelung wurde geändert.
Durch Beschluss des Vorstands vom 18.04.2023 wurde die Satzung in § 3 (Zweck des
Vereins) geändert.
a)
06.07.2023
Gordalla

b)
Beschlüsse Blatt 144 - 166 und
Blatt 178 - 187 der Akten
Satzung Blatt 188 - 197 der
Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.