Handelsregister · HRB 21172

Registerinformationen

T & S Homedesign GmbH · Amtsgericht Stralsund

Unternehmen

Stammdaten

Firma
T & S Homedesign GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Sundhagen
Geschäftsanschrift
Mannhäger Straße 01, 18519 Sundhagen OT Reinkenhagen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 21172
Gericht
Amtsgericht Stralsund
Letzte Eintragung
26.07.2021
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Ausführung jeglicher Art Bauarbeiten bei der Sanierung oder Neuerstellung von Gebäuden.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Thomas Richter

Sundhagen OT Reinkenhagen

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 02.02.1995 mit Änderung vom 12.01.1996. Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hohenfelde (bisher Amtsgericht Rostock HRB 6091) nach Stralsund beschlossen und ferner, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern und den § 10 zu streichen unter Aufrücken der folgenden Vorschriften.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Grimmen beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und 2 (Firma, Sitz) und mit ihr unter Umfirmierung die Sitzverlegung nach Sundhagen beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 13.04.1995

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.