Handelsregister · HRB 96423
Chronologischer Auszug
T - M - Montage GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) T - M - Montage GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Nußzeil 52, 60433 Frankfurt am Main c) Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Montage industriell vorgefertigter Systemteile im Trockenbau, der Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen, Regale, Möbel), der Holz- und Bautenschutz, die Rolladenund Sonnenschutztechnik, Fugarbeiten, Fliesen- und Estrichlegearbeiten, Bodenverlegung (z.B. Teppich, Laminat) und die Gebäudereinigung. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführerin: Wojdyla, Monika, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2013 | a) 06.05.2013 Pfarschner b) Fall 1 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 247/16) vom 27.04.2016 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 29.04.2016 Schollmeyer b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 463/2016) vom 23.05.2016 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung aufgehoben. | a) 30.05.2016 Schollmeyer b) Fall 3 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 33/23 T) vom 29.03.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 18.04.2023 Faldus b) Fall 4 | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 33/23 T) vom 04.09.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 27.09.2023 Faldus b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.