Handelsregister · HRB 96423

Chronologischer Auszug

T - M - Montage GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
T - M - Montage GmbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Nußzeil 52, 60433 Frankfurt am Main

c)
Kabelverlegung im Hochbau (ohne
Anschlussarbeiten), Montage industriell
vorgefertigter Systemteile im Trockenbau,
der Einbau von genormten Baufertigteilen
(Fenster, Türen, Zargen, Regale, Möbel),
der Holz- und Bautenschutz, die Rolladenund Sonnenschutztechnik, Fugarbeiten,
Fliesen- und Estrichlegearbeiten,
Bodenverlegung (z.B. Teppich, Laminat)
und die Gebäudereinigung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführerin:
Wojdyla, Monika, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2013
a)
06.05.2013
Pfarschner

b)
Fall 1
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 247/16) vom 27.04.2016 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
29.04.2016
Schollmeyer

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 463/2016) vom 23.05.2016 ist die vorläufige
Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung
aufgehoben.
a)
30.05.2016
Schollmeyer

b)
Fall 3
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
33/23 T) vom 29.03.2023 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
18.04.2023
Faldus

b)
Fall 4
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 33/23 T) vom 04.09.2023 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
27.09.2023
Faldus

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.