Handelsregister · VR 10388 früher Amtsgericht Emmerich

Chronologischer Auszug

´t Eltense Bürgerbad 1993 e.V. · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
´t Eltense Bürgerbad 1993 e.V.

b)
Emmerich am Rhein
a)
Vorstand gemäß § 26 BGB sind der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende, die gemeinsam
vertretungsberechtigt sind.

b)
Vorsitzender:
Berndsen, Theodor, Emmerich am Rhein, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Gerritsen, Wilhelmus, Stokkum/Niederlande,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 03.11.1993
a)
11.05.2009
Rademacher

b)
Tag der ersten Eintragung:
23.02.1994
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 388
Amtsgericht Emmerich am Rhein
getreten.
2b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Gerritsen, Wilhelmus, Stokkum/Niederlande,
*XX.XX.XXXX

Gewählt als
stellvertretender Vorsitzender:
Pitz, Manfred, Emmerich am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
13.07.2011
Opdemom
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Punkt 6
und 9 (Vereinsregister, Mittel, Aufwandsentschädigung) und § 7 Punkt 3 und 7(Amtszeit
und Haftung des Vorstandes) beschlossen.
a)
05.07.2012
Kalläne

b)
Satzungsänderungsbeschluss
Blatt 66
Wortlaut der Satzung Blatt 68 -
69
4b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Pitz, Manfred, Emmerich am Rhein, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
stellvertretender Vorsitzender:
Wijnands, Jan Gerardus, Emmerich am Rhein,
*XX.XX.XXXX
a)
31.10.2014
Kalläne

b)
Vorstandswahlen vom
25.03.2014 Blatt 84

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.