die Entwicklung, Konstruktion und Produktion von und der Handel mit elektrischen und elektronischen Systemen, Geräten, Baugruppen und Anlagen sowie die Erbringung von Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so ist sie allein zur Vertretung befugt. Ansonsten wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind. Er kann auch einzelne Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tim Richter
Mönchengladbach
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft und zugleich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand
Sebastian Tillmann
Mönchengladbach
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft und zugleich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokurist(in)
Monika Stieler
Mönchengladbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Formwechsel
entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der Schlafhorst Electronics GmbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 5534) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2007.
Satzung
Die Hauptversammlung vom 12.12.2011 hat die Änderung der Firma und mit ihr die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 (Firma) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 07.12.2018 hat die Änderung der Firma sowie die Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 1. (Firma) beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (45 IN 41/18) vom 01.10.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (45 IN 41/18) vom 01.10.2018 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.
Die Gesellschaft hat die Rückkehr zum satzungsmäßigen Geschäftsjahr beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.