Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art im eignen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme aller zur Erreichung und Förderung dieser Zwecke dienlichen Geschäfte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis bedürfen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Erwin Greiner
Bad Nauheim
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Roman Kirchner
Bensheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Frank Jörn Ladner
Heusenstamm
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Frank Wolfram
Berlin
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 85 ff. Sonderband IX
Satzung, Bl. 132 ff. Sonderband 10
Satzung Bl. 140 ff Sonderband 10
Satzung Bl.148 ff. Sonderband 10
Anmeldung Blatt 101 ff. Sonderband IX
Satzung Blatt 192 ff. Sonderband 11
Satzung Blatt 19 ff. Sonderband 12
Satzung Blatt 124 ff. Sonderband 12
Satzung Blatt 177 ff. Sonderband 13
Satzung Blatt 185 ff. Sonderband 13
Satzung: Dokument im Fall 15
Satzung: Dokument im Fall 16
Satzung : Dokument im Fall 17
Fall 19
Fall 21
Fall 23
Fall 25
Fall 31
Fall 33
Fall 36
Fall 39
Fall 40
Fall 41
Fall 42
Fall 43
Fall 44
Fall 45
Fall 47
Fall 48
Fall 50
Fall 52
Fall 57
Fall 56
Fall 58
Fall 59
Fall 61
Fall 62
Fall 63
Fall 64
Fall 65
Fall 66
Satzung
Satzung vom 02.02.1999 zuletzt geändert am 15.05.2002
Die Hauptversammlung vom 04.06.2003 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 18.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln, die Änderung der Firma sowie die Änderung der Satzung in § 1 (Firma) , § 3 ( Bekanntmachungen), § 6 ( Aufsichtsrat) und § 9 ( Ablauf der Hauptversammlung) beschlossen. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluß vom 07.07.2003 die Änderung der Satzung in § 4 ( Stammkapital/ bedingtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 04.06.2003 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 18.000.000 Eur auf 12.000.000. Eur beschlossen. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluß vom 07.07.2003 die Änderung des § 4 (Grundkapital) beschlossen
Die Hauptverammlung vom 04.06.2003 hat die Herabsetzung des kraft Gesetzes durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöhten bedingten Kapitals um 1.800.000 Eur auf 1.200.000 Eur beschlossen. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluß vom 07.07.2003 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 (bedingtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 03.06.2004 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Dieselbe Hauptversammlung hat die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung durch Anfügung eines neuen Absatzes 6 durch Schaffung eines bedingten Kapitals (2004/I) beschlossen. Ferner hat sie die Änderung des § 4 Abs.5 (bedingtes Kapital 2000/I) der Satzung beschlossen.
Auf Grund des in den Hauptversammlungen vom 13. und 20.09.2000 mit Änderungen vom 26.07.2001 und 03.06.2004 beschlossenen bedingten Kapitals (2000/I) wurden im Jahr 2004 10.800 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 12.010.800,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20.03.2005 die Änderung des § 4 Absätze 1 und 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Auf Grund des in den Hauptversammlungen vom 13.und 20.09.2000 mit Änderungen vom 26.07.2001 und 03.06.2004 beschlossenen bedingten Kapitals (2000/I) wurden im Jahr 2005 10.550 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 12.021.350,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 25.03.2006 die Änderung des § 4 Absätze 1 und 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.06.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 12.059.900,00 EUR um 18.089.850,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 beschlossen. Gleichzeitig ist die Satzung in § 4 Absätze 5 und 6 (bedingtes Kapital), § 8 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und § 9 (Ablauf der Hauptversammlung) geändert worden.
Die Hauptversammlung vom 30.06.2006 hat die Änderung des § 4 Abs. 4 der Satzung durch Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.06.2006 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 18.089.850,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.06.2006 hat die Änderung des § 4 Absätze 5 und 6 der Satzung und mit ihr die Herabsetzung der bedingten Kapitalia (2000/ I) und (2004/ I) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Auf Grund des in den Hauptversammlungen vom 13.und 20.09.2000 mit Änderungen vom 26.07.2001 und 03.06.2004 beschlossenen bedingten Kapitals (2000/I) wurden im Jahr 2006 38.550 Bezugsaktien und im Jahr 2007 18.550 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 12.078.450,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20.03.2008 die Änderung des § 4 Absätze 1 und 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.05.2009 hat in § 4 der Satzung die Aufhebung der Absätze 5 und 6 (bedingtes Kapital 2000/I und 2004/I) sowie die Einfügung eines neuen Absatzes 5 (bedingtes Kapital 2009/I) beschlossen.
Aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 30.06.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 750.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates, im Umlaufverfahren zwischen dem 24.3.2010 und dem 26.03.2010 beschlossen, ist § 4 der Satzung (Grundkapital und Aktien) geändert.
Die Hauptversammlung vom 28.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und § 9 (Ablauf der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) durch Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, sowie die Änderung in § 8 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossem.
Die Hauptversammlung vom 06.06.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Grundkapital und Aktien) und 6 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.07.2016 hat die Änderung des § 4 (Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen) und 9 (Ablauf der Hauptversammlung) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 08.07.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 181.576,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.06.2017 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 08.07.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 490.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.09.2017 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 27.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.05.2021 hat die Änderung des § 4 Abs. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 05.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 8 Satz 2 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 11.07.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und 9 (Ablauf der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 09.07.2024 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 3 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 10.07.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 27.05.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 6.750.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2021/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.