Handelsregister · HRB 281258

Chronologischer Auszug

Systemhaus HTC Kommunikationssysteme GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Systemhaus HTC Kommunikationssysteme
GmbH

b)
Plüderhausen

c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Handel, Vertrieb und Service im Bereich
Kommunikationssysteme, Hard- und
Software.
125.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Rölz, Klaus, Dipl.Betriebswirt, Urbach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Rölz, Roland, Urbach
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.12.1992 zuletzt geändert am
23.03.2006
a)
06.09.2006
Brenner

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
06.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 01.01.1993
Geänderter
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 92/104

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 89/91
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Postweg 7, 73655 Plüderhausen
a)
21.11.2011
Schiemann
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.08.2014
(15 IN 345/14) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
08.08.2014
Gerst
4Von Amts wegen vermerkt, gem. § 384 Abs. 2
FamFG: Prokura erloschen gem. § 117 Abs. 1
Inso:
Rölz, Roland, Urbach
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.10.2014
(15 IN 345/14) wurde über das Vermögen der Gesellschaft
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
02.10.2014
Gerst

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.