Handelsregister · HRB 9921

Chronologischer Auszug

Systemgastronomie Mainzer Landstrasse GmbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Systemgastronomie Mainzer Landstrasse
GmbH

b)
Bad Homburg v. d. Höhe

c)
Der Betrieb eines oder mehrerer
McDonald's Restaurants gemäß einem mit
der McDonald's Deutschland Inc.,
Zweigniederlassung München und Herrn
Ennrico Sodano abgeschlossenen
Franchise-Vertrag, dem die Gesellschaft
beigetreten ist.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Sodano, Ennrico, Bad Homburg v. d. Höhe,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2003 mit Änderung vom
26.05.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2004 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr
die Sitzverlegung von Klettgau (bisher Amtsgericht Waldshut-
Tiengen HRB 1537) nach Bad Homburg v. d. Höhe
beschlossen.
a)
26.04.2005
Orgaß

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 6 ff Sonderband 2
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe
(Az. 66 IN 222/09) vom 09.12.2009 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
14.12.2009
Kloos

b)
Beschluss Blatt 10 - 11
Hauptband
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe
(Az. 66 IN 222/09 Kr-L) vom 01.02.2010 ist über das
Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
08.02.2010
Weil

b)
Beschluss Bl. 26
Hauptband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.