Handelsregister · HRB 1862
Chronologischer Auszug
System Entwicklungs GmbH Reinheimer · Amtsgericht Wetzlar
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) System Entwicklungs GmbH Reinheimer b) Lahnau c) Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Entwicklungstätigkeit im Bereich Feinwerktechnik und Mechanik. | 50.000,00 DEM | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). b) Geschäftsführer: Reinheimer, Wolfgang, Dipl.-Ing., Lahnau einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.12.1995 | a) 12.07.2002 Kurz b) Tag der ersten Eintragung: 07.02.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 1 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Austraße 2a, 35633 Lahnau | a) 02.02.2017 Schober b) Fall 2 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.