der Betrieb einer Design-Agentur (Brand-Design & Corporate-Design) und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Vorstandsmitgliedern kann die Befugnis erteilt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
Satzung Blatt 11ff Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.11.2001. Tag der ersten Eintragung: 14.09.2001
Fall 8
Fall 9
Satzung
Satzung vom 16.03.2001
Die Hauptversammlung vom 15.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 31.03.2023 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 16.666,00 EUR auf 66.666,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Syndicate Brand & Corporate Design GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 51983).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.