Handelsregister · VR 17341

Chronologischer Auszug

Sylvia Lawry Centre for Multiple Sclerosis Research e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sylvia Lawry Centre for Multiple Sclerosis Research e.V.

b)
München
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
EURO 5.000,- einer Mehrheit von 2/3 der
stimmberechtigten Mitglieder bedürfen.

b)
Vorstand:
Prof. Dr. Neiß, Albrecht, Grünwald, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 25.06.2001
a)
10.12.2001
Felkl

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.07.2001.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3 So.
2a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
EURO 5.000,- einer Mehrheit von 2/3 der
stimmberechtigten Mitglieder sowie der Erwerb, Verkauf
und die Verpfändung von Immobilien, die Aufnahme und
Gewährung von Krediten, sämtliche Verpfändungen und
dinglichen Sicherheitsrechte der vorherigen
Genehmigung durch die Mitgliederversammlung
bedürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2002 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten
Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
10.05.2002
Fuchs
3a)
Ergänzung zur Eintragung Nr. 2:
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß außerhalb des von der
Mitgliederversammlung jährlich vereinbarten Budgets für
einzelne Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als EURO
5.000,- die Genehmigung von 3 Mitgliedern der
Mitgliederversammlung, sowie der Erwerb,Verkauf und
die Verpfändung von Immobilien, die Aufnahme und
Gewährung von Krediten, sämtliche Verpfändungen und
dinglichen Sicherheitsrechte der vorherigen
Genehmigung durch die Mitgliederversammlung
bedürfen.
a)
05.06.2002
Fuchs
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Prof. Dr. Neiß, Albrecht, Grünwald, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Vorstand:
Dr. Daumer, Martin, München, *XX.XX.XXXX
a)
11.08.2004
Bachinger
5a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß einzelne Rechtsgeschäfte im Wert von
mehr als EUR 50.000,- der vorherigen Zustimmung von 3
Mitgliedern, Rechtsgeschäfte von mehr als EUR 120.000
sowie der Abschluß von Dauerschuldverhältnissen mit
einer jährlichen Verpflichtung von mehr als EUR 50.000
und der Erwerb, die Veräußerung und Belastung von
Immobilien sowie die Verpflichtung zu solchen
Geschäften, die Inanspruchnahme und Gewährung von
Darlehen und Sicherheiten der vorherigen Zustimmung
durch die Mitgliederversammlung bedürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.06.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen;
mit Nachtrag vom 30.10.2006 wurde Art. 8 der Satzung geändert.
a)
11.01.2007
Dorfmeister

b)
Satzung Bl. 38 SB; Nachtrag Bl.
37 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.