Handelsregister · VR 17341
Chronologischer Auszug
Sylvia Lawry Centre for Multiple Sclerosis Research e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sylvia Lawry Centre for Multiple Sclerosis Research e.V. b) München | a) Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als EURO 5.000,- einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder bedürfen. b) Vorstand: Prof. Dr. Neiß, Albrecht, Grünwald, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 25.06.2001 | a) 10.12.2001 Felkl b) Tag der ersten Eintragung: 30.07.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 So. |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als EURO 5.000,- einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder sowie der Erwerb, Verkauf und die Verpfändung von Immobilien, die Aufnahme und Gewährung von Krediten, sämtliche Verpfändungen und dinglichen Sicherheitsrechte der vorherigen Genehmigung durch die Mitgliederversammlung bedürfen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2002 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 10.05.2002 Fuchs | |
| 3 | a) Ergänzung zur Eintragung Nr. 2: Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß außerhalb des von der Mitgliederversammlung jährlich vereinbarten Budgets für einzelne Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als EURO 5.000,- die Genehmigung von 3 Mitgliedern der Mitgliederversammlung, sowie der Erwerb,Verkauf und die Verpfändung von Immobilien, die Aufnahme und Gewährung von Krediten, sämtliche Verpfändungen und dinglichen Sicherheitsrechte der vorherigen Genehmigung durch die Mitgliederversammlung bedürfen. | a) 05.06.2002 Fuchs | ||
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Prof. Dr. Neiß, Albrecht, Grünwald, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Dr. Daumer, Martin, München, *XX.XX.XXXX | a) 11.08.2004 Bachinger | ||
| 5 | a) Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß einzelne Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als EUR 50.000,- der vorherigen Zustimmung von 3 Mitgliedern, Rechtsgeschäfte von mehr als EUR 120.000 sowie der Abschluß von Dauerschuldverhältnissen mit einer jährlichen Verpflichtung von mehr als EUR 50.000 und der Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Immobilien sowie die Verpflichtung zu solchen Geschäften, die Inanspruchnahme und Gewährung von Darlehen und Sicherheiten der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedürfen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.06.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; mit Nachtrag vom 30.10.2006 wurde Art. 8 der Satzung geändert. | a) 11.01.2007 Dorfmeister b) Satzung Bl. 38 SB; Nachtrag Bl. 37 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.