Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist befugt, die persönliche Haftung und Geschäftsführung für andere Handelsgesellschaften zu übernehmen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Bernd Henkel
Neustadt am Rübenberge
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2009
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2010 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der TCC Tele Communication Company mit beschränkter Haftung in Wedemark (HRB 57400 Amtsgericht Hannover) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile; Gesellschafter) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2010 Teile des Vermögens der TCC Tele Communication Company mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wedemark (Amtsgericht Hannover HRB 57400) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.05.2010 wirksam geworden.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2014 mit der sybeco-i GmbH mit Sitz in Neustadt a. Rbge. (Amtsgericht Hannover HRB 205366) verschmolzen.
Freitext
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.