Handelsregister · HRB 5818

Chronologischer Auszug

SWP Rüggemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SWP Rüggemeier
Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Siegen

c)
Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbarten
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m.§ 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten
i.S.v.§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B.
Handels-und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Die
Gesellschafterversammlung kann, auch wenn
mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem
oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur
Alleinvertretung erteilen und sie von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich vertreten, muss mindestenes
einer der Geschäftsführer Steuerberater sein.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten, muß der Geschäftsführer
Steuerberater sein. § 8 Abs. 4 des
Gesellschaftsvertrages gilt entsprechend. Eine
Einzelvertretung durch eine Person, die nicht
Steuerberater ist, ist nur im Einvernehmen mit
der Geschäftsführung unter Beachtung von § 8
Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages zulässig.
Prokura darf grundsätzlich nur Personen im
Sinne von § 50 Abs. 2 StBerG erteilt werden.
Wird in Ausnahmefällen anderen Personen
Prokura erteilt, so muss im Innenverhältnis eine
Vertretung in Steuersachen ausgeschlossen
sein; im übrigen ist nur eine Gesamtvertretung in
Gemeinschaft mit einem Steuerberater zulässig.
Handlungsvollmacht zur Hilfeleistung in
Steuersachen darf nur Personen, die nach § 3
Nr. 1 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen
befugt sind, erteilt werden; eine
Handlungsvollmacht, die zum Betrieb der
Steuerberatungsgesellschaft ermächtigt (§ 54
Abs. 1, 1. Alternative HGB) ist unzulässig.
b)
Geschäftsführer:
Dipl.-Kfm. Rüggemeier, Dirk, Steuerberater,
Siegen, *XX.XX.XXXX
Er vertritt die Gesellschaft stets allein und kann
zudem unbeschadet der Beschränkungen des §
181 BGB bei Geschäften mit sich selbst die
Gesellschaft ebenso vertreten wie bei
Geschäften mit Dritten, die er auch vertritt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Der Gesellschaftsvertrag wurde am 29. September 2003
festgestellt.

b)
a)
23.10.2003
Dr. Beyerle

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
2 ff. Sdbd.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Kohlbettstraße 10, 57072 Siegen
a)
30.04.2010
Kecker

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.