Die Übernahme von Vertretung, der Import von sowie der Großhandel und der Einzelhandel mit Maschinen, insbesondere von Metall- und Holzbearbeitungsmaschinen, Werkzeugen und Zubehör
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Triantafillos Karavelis
Mosbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2023.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Karavelis, Triantafillos, Mosbach, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "SWM Maschinen Germany e.K.", Mosbach (Amtsgericht Mannheim HRA 710707) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Vertretung), 6 (Gesellschafterbeschlüsse), 10 (Übertragung von Geschäftsanteilen und sonstige Verfügungen) und 16 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Einzelkaufmann Karavelis, Triantafillos, Mosbach, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "SWM Maschinen Germany e.K.", Mosbach (Amtsgericht Mannheim HRA 710707) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.06.2024 und des Versammlungsbeschlusses vom 18.06.2024 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.