(1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Den Vorstandsmitgliedern kann durch Beschluß des Aufsichtsrates gestattet werden, die Genossenschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Herbst
Stuttgart
Vorstand
Robert Brügge
Weinsberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.08.2005.
Tag der ersten Eintragung: 18.03.1952
Änderung des Statuts: Sonderband Blatt 875/882
Änderung des Statuts: Sonderband Blatt 884-887
Fall 881866
Satzung
Die Vertreterversammlung vom 03.06.2005 hat die Änderung des Statuts in § 1 (Firma) beschlossen.
Satzung vom 19.03.1949 zuletzt geändert am 03.06.2005
Die Vertreterversammlung vom 15.05.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 11.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 22.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 24 Abs. 3 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Rechte der Mitglieder), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 31 (Vertreterversammlung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) und § 44 (Prüfung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.05.2022 hat die Neufassung der Satzung in Teil B (Wahlordnung) beschlossen. Die Vertreterversammlung vom 12.05.2023 hat die Neufassung der Satzung in Teil A (Satzung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.