Handelsregister · HRB 20399

Registerinformationen

Sven Lempka Dach- und Solartechnik GmbH · Amtsgericht Mönchengladbach

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sven Lempka Dach- und Solartechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Grevenbroich
Geschäftsanschrift
Am Bierkeller 2, 41516 Grevenbroich

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 20399
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Letzte Eintragung
27.08.2025
Abrufstand
19.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Sven Lempka

Meerbusch

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2021
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Umwandlung sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in Ziffer 5. (Stammkapital) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2025 hat die Änderung der Firma sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in Ziffer 1.2 (Firma) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags vom 30.09.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das unter der Firma Sven Lempka e.K. mit Sitz in Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 9609) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers Sven Lempka im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (33 IN 42/25) vom 26.08.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.