der Lizenz- und, soweit Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), des Süddeutschen Fußballverbandes (SFV) sowie des Hessischen Fußballverbandes (HFV) dies zulassen, der amateurmäßig betriebene Fußballsport.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Paul Specht
Wiesbaden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Uwe Stöver
Mainz
Geschäftsführer(in)
Tobias Keller
Wiesbaden
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2008
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 hat das Stammkapitals um 9.450,00 EUR zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen des Sportverein Wehen 1926 - Taunustein e.V. mit Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden VR 4321) im Wege der Ausgliederung erhöht und § 6 des Gesellschaftsvertrages entsprechend geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (zuvor § 6, Stammkapital) und die Erhöhung des Stammkapitals um 2.465.550,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Geschäftsführung und Vertretung), 6 (Umfang der Geschäftsführungsbefugnis), 7 (Aufsichtsrat), 11 (Gesellschafterbeschlüsse) und 14 (Übertragung, Belastung und Teilung von Geschäftsanteilen) sowie die Änderung der Überschrift des § 17 (jetzt: Übernahme der Anteile ausscheidender Gesellschafter) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 20
Fall 21
Fall 22
Fall 23
Fall 24
Fall 25
Fall 26
Fall 28
Fall 29
Fall 30
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2008 und 27.08.2008 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Profiabteilung mit Lizenzmannschaft, U23, U18/U19, U17 und U16) des Sportverein Wehen 1926 -Taunusstein e.V. mit Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden, VR 4321) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.