Handelsregister · VR 3791

Chronologischer Auszug

SV Traktor Schlalach e.V. · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SV Traktor Schlalach

b)
Schlalach
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Günther, Olaf, *XX.XX.XXXX, Schlalach

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Lorenz, Maik, *XX.XX.XXXX, Schlalach

Kassenwart:

3.
Just, Marcel, *XX.XX.XXXX, Schlalach
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 16.01.2002, 13.02.2002, 11.03.2002
a)
13.09.2006
Brüske
b)
Satzung Bl. 10 ff
d. A.;

Tag der ersten Eintragung:
18.03.2002

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Zweigstelle
Belzig, VR 303
getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 3-Gemeinnützigkeit- beschlossen.
a)
22.05.2007
Winkler
3a)
SV Traktor Schlalach e.V.
a)
13.09.2007
Winkler
b)
Rechtsformzusatz Spalte 2a
von Amts wegen
ergänzt.
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2010 hat
die Änderung der Satzung in §1(Begriff,Name,Sitz,Geschäftsjahr), §13(Vorstand)und §16(Auflösung) beschlossen.
a)
25.10.2010
Bröder
5b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Lorenz, Maik

Stellvertretender Vorsitzender:
4.
Günther, David, *XX.XX.XXXX, Mühlenfließ
a)
15.02.2024
Berliner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.