Der 1. Vorsitzende vertritt allein; der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende vertreten gemeinsam. Für Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen und für sonstige Geschäfte über 500,- DM im Einzelfall bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des nach § 7 der Satzung gebildeten Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Josef Waldhier
Ihrlerstein
Vorstand
Lukas Daniel
Ihrlerstein
Vorstand
Martin Mages
Painten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.03.1965 zuletzt geändert am 18.02.2005
Die Mitgliederversammlung vom 12.01.2023 hat die Änderung der §§ 4 und 6 der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.04.1965. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 90/95, 170-175, 249 SB;