Der 1. Vorsitzende hat Einzelvertretungsbefugnis.Von den 2., 3. und 4. Vorsitzenden vertreten den Verein zwei gemeinsam. Der 2. Vorsitzende vertritt den Verein nur gemeinsam mit dem 3. oder 4. Vorsitzenden, der 3. nur gemeinsam mit dem 4. Vorsitzenden. Der 3. Vorsitzende ist zugleich Schatzmeister, der 4. Vorsitzende zugleich Schriftführer. Zu Rechtsgeschäften von mehr als 500,- DM im Einzelfall sowie zu Grundstücksgeschäften jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen ist die vorherige Zustimmung des Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, die der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heinz Hofmann
Weißenbrunn
Vorstand
Manfred Eckert
Weißenbrunn OT Hummendorf
Vorstand
Joachim Walter
Weißenbrunn OT Hummendorf
Vorstand
Andreas Joachim Walter
Kronach OT Friesen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.03.1978 zuletzt geändert am 23.07.2004
Sonstige Rechtsverhältnisse
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende sowie der 2., 3. und 4. Vorsitzende.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.04.1978. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 47-50 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 168 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.