Handelsregister · VR 30529

Chronologischer Auszug

SV Hallschlag e.V. · Amtsgericht Wittlich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SV Hallschlag e.V.

b)
Hallschlag
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Klarhöfer, Thomas, Hallschlag
Stellvertretender Vorsitzender:
Willars, Klaus, Scheid
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 29.05.1984 zuletzt geändert am 26.09.1984
a)
06.10.2006
Rietz

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.08.1984
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes 529 des
Amtsgerichts Bitburg getreten.
Freigegeben am 06.10.2006.
Satzung Blatt 4-8, 23 der Akten
2b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Willars, Klaus, Scheid
Besellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Wessel, Enrico, Hallschlag, *XX.XX.XXXX
a)
12.02.2009
Assmann
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Klarhöfer, Thomas, Hallschlag
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender nunmehr
Vorsitzender:
Wessel, Enrico, Hallschlag, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Breuer, Hans-Jürgen, Hallschlag, *XX.XX.XXXX
a)
04.06.2012
Maibaum
4b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Wessel, Enrico, Stadtkyll, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Breuer, Hans-Jürgen, Hallschlag, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Klarhöfer, Thomas, Hallschlag, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Hippe, John, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
02.04.2014
Wagner
5b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Hippe, John, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Vanino, Steve, Hallschlag, *XX.XX.XXXX
a)
13.06.2018
Rauen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.