Handelsregister · VR 1918

Chronologischer Auszug

SV Groß Buchholz 85 e.V. · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SV Groß Buchholz 85 e.V.

b)
Groß Buchholz
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Stellvertretender Vorsitzender:

1.
Behn, Holger, *XX.XX.XXXX, Quitzow

Vorsitzender:

2.
Mostaller, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Groß Buchholz
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 20.07.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.03.1995
a)
14.11.2006
Fuhs
b)
Tag der ersten Eintragung:
13.09.1990

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Perleberg,
VR 102 getreten.
2b)
Stellvertretender Vorsitzender:
3.
Noack, Holger, *XX.XX.XXXX, Perleberg OT Groß Buchholz

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
1. Behn, Holger
a)
17.04.2012
Schlenker
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart. Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Kassenwart:

4.
Milatz, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Perleberg OT Groß Buchholz

Änderung zu Nr. 3:
Stellvertreter:
Noack, Holger, *XX.XX.XXXX, Perleberg OT Groß Buchholz
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2014 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere
wurde § 13 (Vorstand) geändert..
a)
05.12.2017
Rensch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.