Handelsregister · VR 340170

Chronologischer Auszug

SV Ehrstädt e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportverein Ehrstädt e.V.

b)
Sinsheim
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die 1.
Vorsitzende oder der/die 2. und 3. Vorsitzende. Der 1.
Vorsitzende oder 2. Vorsitzende vertritt den Verein
gerichtlich und außergerichtlich. Für alle Aufwendungen
und Anschaffungen ist die Genehmigung der erweiterten
Vorstandschaft einzuholen. Für Anschaffungen und
Aufwendungen im Wert von bis 500,00 Euro kann der 1.
Vorsitzende selbstständig entscheiden. Aufwendungen
für evtl. Baulichkeiten oder höherwertige Anschaffungen
bedürfen der Zustimmung der Gesamtvorstandschaft.

b)
3. Vorsitzender:
Bender, Frank, Sinsheim, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Vogt, Ingo, Bad Rappenau, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Kieser, Tobias, Sinsheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 22.02.1969 in Neufassung vom 18.03.2005 mit Änderung vom 20.03.2009
und 19.03.2010.
a)
20.08.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.08.2014.
Tag der ersten Eintragung:
09.06.1970
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Hacker, Christian, Sinsheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Vogt, Ingo, Bad Rappenau, *XX.XX.XXXX
a)
16.06.2016
Pramhas
3a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
SV Ehrstädt e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden Sport, Vorsitzenden
Wirtschaftsbetrieb/Feste, Vorsitzenden Verwaltung und
dem Vorsitzenden Jugend. Für alle Aufwendungen und
Anschaffungen ist die Genehmigung der Vorstandschaft
einzuholen. Für Anschaffungen und Aufwendungen im
Wert von bis 200,00 Euro jeder Vorsitzende
selbstständig entscheiden. Aufwendungen für evtl.
Baulichkeiten oder höherwertige Anschaffungen
bedürfen der Zustimmung der Gesamtvorstandschaft.

b)
Bestellt als
Vorsitzender Sport:
Bernhard, Jörg, Sinsheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender Verwaltung:
Helleis, Christian, Sinsheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr 2. Vorsitzender, nunmehr bestellt als
Vorsitzender Wirtschaftsbetrieb/Feste:
Kieser, Tobias, Sinsheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr 3. Vorsitzender, nunmehr bestellt als
Vorsitzender Jugend:
Bender, Frank, Sinsheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hacker, Christian, Sinsheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 6 (Ende der Mitgliedschaft), § 11 (Vorstand), § 12 (Vorstandswahl), § 13
(Befugnisse des Vorstands), § 15 (Jugendleitung), § 18 (Kassenprüfer), § 19 (Ordentliche
Mitgliederversammlung) und § 20 (Wahlausschuss) beschlossen.

Der Vorstand hat aufgrund der Ermächtigung der Mitgliederversammlung am 20.04.2018
die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) und § 13 (Befugnisse des Vorstandes)
beschlossen.

Der Vorstand hat aufgrund der Ermächtigung der Mitgliederversammlung am 06.05.2018
die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) beschlossen.
a)
07.05.2018
Eichhorn

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 40-44

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.