Handelsregister · VR 340170
Chronologischer Auszug
SV Ehrstädt e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportverein Ehrstädt e.V. b) Sinsheim | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. und 3. Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Für alle Aufwendungen und Anschaffungen ist die Genehmigung der erweiterten Vorstandschaft einzuholen. Für Anschaffungen und Aufwendungen im Wert von bis 500,00 Euro kann der 1. Vorsitzende selbstständig entscheiden. Aufwendungen für evtl. Baulichkeiten oder höherwertige Anschaffungen bedürfen der Zustimmung der Gesamtvorstandschaft. b) 3. Vorsitzender: Bender, Frank, Sinsheim, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Vogt, Ingo, Bad Rappenau, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Kieser, Tobias, Sinsheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 22.02.1969 in Neufassung vom 18.03.2005 mit Änderung vom 20.03.2009 und 19.03.2010. | a) 20.08.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.08.2014. Tag der ersten Eintragung: 09.06.1970 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Hacker, Christian, Sinsheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Vogt, Ingo, Bad Rappenau, *XX.XX.XXXX | a) 16.06.2016 Pramhas | ||
| 3 | a) Name von Amts wegen berichtigt in: SV Ehrstädt e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden Sport, Vorsitzenden Wirtschaftsbetrieb/Feste, Vorsitzenden Verwaltung und dem Vorsitzenden Jugend. Für alle Aufwendungen und Anschaffungen ist die Genehmigung der Vorstandschaft einzuholen. Für Anschaffungen und Aufwendungen im Wert von bis 200,00 Euro jeder Vorsitzende selbstständig entscheiden. Aufwendungen für evtl. Baulichkeiten oder höherwertige Anschaffungen bedürfen der Zustimmung der Gesamtvorstandschaft. b) Bestellt als Vorsitzender Sport: Bernhard, Jörg, Sinsheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender Verwaltung: Helleis, Christian, Sinsheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender, nunmehr bestellt als Vorsitzender Wirtschaftsbetrieb/Feste: Kieser, Tobias, Sinsheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 3. Vorsitzender, nunmehr bestellt als Vorsitzender Jugend: Bender, Frank, Sinsheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Hacker, Christian, Sinsheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 6 (Ende der Mitgliedschaft), § 11 (Vorstand), § 12 (Vorstandswahl), § 13 (Befugnisse des Vorstands), § 15 (Jugendleitung), § 18 (Kassenprüfer), § 19 (Ordentliche Mitgliederversammlung) und § 20 (Wahlausschuss) beschlossen. Der Vorstand hat aufgrund der Ermächtigung der Mitgliederversammlung am 20.04.2018 die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) und § 13 (Befugnisse des Vorstandes) beschlossen. Der Vorstand hat aufgrund der Ermächtigung der Mitgliederversammlung am 06.05.2018 die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) beschlossen. | a) 07.05.2018 Eichhorn b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 40-44 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.