Handelsregister · VR 1649
Chronologischer Auszug
SV Britten-Hausbach e.V. · Amtsgericht Merzig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) SV Britten-Hausbach e.V. b) Losheim am See | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Gewählt als Vorstand: Lichtmeß, Florian, Losheim am See, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstand: Müller, Benedikt, Losheim am See, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 23.7.2018 b) entstanden durch Verschmelzung durch Neugründung der Vereine SV Eintracht 1935 Britten e.V. mit Sitz in Losheim ( VR 496) und Sportverein Schwarz-Weiß 1926 Hausbach e.V. mit Sitz in Losheim am See (VR 878) nach Maßgabe des Verschmelzungsbeschlusses vom 23.7.18 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der jeweiligen Vereine vom 24.6.2018. | a) 31.08.2018 Kolbusch |
| 2 | b) entstanden durch Verschmelzung durch Neugründung der Vereine SV Eintracht 1935 Britten e.V. mit Sitz in Losheim ( VR 496) und Sportverein Schwarz-Weiß 1926 Hausbach e.V. mit Sitz in Losheim am See (VR 878) nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 23.7.18 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der jeweiligen Vereine vom 24.6.2018. | a) 06.09.2018 Kolbusch b) Verschmelzungsbeschluss vom 23.7.18 in Verschmelzungsvertrag vom 23.7.18 berichtigt, § 12 VRV | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Mitgliedschaft) und 7 (Beiträge) beschlossen und die Mitgliederversammlung vom 26.11.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Vorstand) und 10 (erweiterter Vorstand) beschlossen. | a) 01.02.2024 Kolbusch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.