Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 100 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Andreas Rettschlag
Berlin
274
Uwe Lorenz
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.