Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleine vertretungsberechtigt. Zu Verträgen, die den Verein mit mehr als DM 2.000,-- belasten, und zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manuel Mülthaler
Bruchsal
Vorstand
Alexander Göbel
Forst
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.01.1987
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 30.09.1987
Satzung: Band 1 AG Bruchsal Bl. 9 ff
Satzung: Sonderband 1 Bl. 19 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.