Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 500,00 Euro (brutto) ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Betragen die Mittel des Vereins weniger als 1.000,00 Euro bedarf der Vorstand für Rechtsgeschäfte der Zustimmung der Mitgliederversammlung, wenn der Geschäftswert mehr als 20 % (brutto) der Mittel des Vereins beträgt. Für Miet-/Pacht- oder Darlehensverträge bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Söhngen
Leonberg
Vorstand
Alexander Benjamin Wendel
Alzenau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.02.2018.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 3
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