Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung von Technologien zur Gewinnung von regenerativen Brenn- und Kraftstoffen aus Kohlendioxid und Wasser und deren Nutzung sowie allen damit zusammenhängenden Vor- und Nebenprodukten sowie Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und Installation von brennstoffzellenbasierten Systemen und Heiztechnologie.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nils Aldag
Dresden
Vorstand
Christian von Olshausen
Dresden
Vorstand
Jens Henneberg
Heidenheim an der Brenz
Vorstand
Frank Posnanski
Jork-Königreich
Prokurist(in)
Valesca Molinari-Honekamp
Berlin
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Dietmar Strangfeld
Dresden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.12.2024.
Die Hauptversammlung vom 14.07.2025 hat die Änderung des § § 15 (Aufsichtsrat/Aufsichtsorgan) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Verschmelzung der Sunfire AG mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 46075) als übernehmende Rechtsträgerin mit der Sunfire AG mit Sitz in Wien, Österreich (Firmenbuch der Republik Österreich, FN 612164 t) als übertragende Rechtsträgerin aufgrund des Verschmelzungsplans vom 20.12.2024 und den Zustimmungsbeschlüssen der Hauptversammlungen der beteiligten Rechtsträger jeweils vom 11.02.2025 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE).
Genehmigtes Kapital
Das bereits bei der GmbH und der AG eingetragene Genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital 2024/IV) wurde gemäß Satzung übernommen. Danach ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2025 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 654.638,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2024/IV).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.12.2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2025 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2025/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.